Bundesregierung für Handydaten-Abfrage „im Einzelfall“
Nach der Handydatenaffäre bei uns in der Stadt hat sich nun auch die Bundesregierung mit dem Thema beschäftigt. Die Abfrage von Handydaten zur Strafverfolgung gewaltätiger Demonstranten müsse „im Einzelfall“ möglich sein. Vor einer solchen Auswertung muss laut Bundesinnenministerium aber geprüft werden, „inwieweit dritte Personen von der Maßnahme betroffen sind“. Aus Verhältnismäßigkeitsgründen müsse die Abfrage auf einzelne Personen und zeitlich und örtlich begrenzt sein. Ist das nicht der Fall, hat sie zu unterbleiben. Am Rande der Anti-Neonazi-Demos am 19. Februar waren über eine Million Handydatensätze erfasst worden. Bei der Abfrage gerieten auch Unbeteiligte ins Visier der Ermittler. Sachsens Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig arbeitet derzeit an einem Sonderbericht für den Landtag dazu.