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Bundesregierung für Handydaten-Abfrage „im Einzelfall“

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Nach der Handy­da­ten­af­färe bei uns in der Stadt hat sich nun auch die Bundes­re­gie­rung mit dem Thema beschäf­tigt. Die Abfrage von Handy­daten zur Straf­ver­fol­gung gewal­tä­tiger Demons­tranten müsse „im Einzel­fall“ möglich sein. Vor einer solchen Auswer­tung muss laut Bundes­in­nen­mi­nis­te­rium aber geprüft werden, „inwie­weit dritte Personen von der Maßnahme betroffen sind“. Aus Verhält­nis­mä­ßig­keits­gründen müsse die Abfrage auf einzelne Personen und zeitlich und örtlich begrenzt sein. Ist das nicht der Fall, hat sie zu unter­bleiben. Am Rande der Anti-Neonazi-Demos am 19. Februar waren über eine Million Handy­da­ten­sätze erfasst worden. Bei der Abfrage gerieten auch Unbetei­ligte ins Visier der Ermittler. Sachsens Daten­schutz­be­auf­tragter Andreas Schurig arbeitet derzeit an einem Sonder­be­richt für den Landtag dazu.