Bundespolizei weist Diskrimierungs-Vorwürfe zurück
Die Bundespolizei widerspricht Vorwürfen, sie würde bei Grenzkontrollen am Dresdner Hauptbahnhof angeblich diskriminierend vorgehen. Flüchtlingsinitiativen hatten kritisiert, dass zuletzt vor allem viele minderjährige Flüchtlinge aufgegriffen wurden. Die Bundespolizei verweist darauf, dass die Beamten den Zug von Prag nach Berlin am ersten Halt auf deutschem Staatsgebiet betreten und die Reisenden nach ihren Ausweisen fragen. Ziel sei es, unerlaubte Einreisen zu verhindern. Die Diskriminierungs-Vorwürfe entbehren jeglicher Grundlage, so die Bundespolizei.
Jeder Reisende, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, muss bei Grenzübertritt einen gültigen Personalausweis, einen Reisepass oder einen Aufenthaltstitel mit sich führen und auf Verlangen aushändigen, erklärte ein Sprecher. In Dresden werden die Personen, bei denen der Anfangsverdacht besteht, unerlaubt eingereist zu sein, zur Klärung des Sachverhaltes in die Diensträume gebracht. Dabei wird die Identität der Person festgestellt, die Person wird befragt und es werden, wenn erforderlich, z.B. Fingerabdrücke genommen.
Wenn die betroffene Person ein Schutzersuchen stellt, werden die von der Bundespolizei an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaats Sachsens weitergeleitet. Unbegleitete Minderjährige werden aus Gründen der Jugendfürsorge nicht in die Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet, sondern in die Obhut des Jugendamtes übergeben. Familien werden den Angaben zufolge nicht getrennt, sondern ebenso wie unbegleitete Minderjährige beschleunigt bearbeitet, um die Aufenthaltsdauer in den Diensträumen so kurz wie möglich zu halten.
