++ EIL ++

Bundeskartellamt verhängt 12,44 Millionen Euro Strafe

Zuletzt aktualisiert:

Das Bundes­kar­tellamt hat wegen verbo­tener Abspra­chen im Bereich von Anzei­gen­blät­tern in Sachsen eine Strafe von 12,44 Millionen Euro gegen drei Verlage verhängt. Die Mutter­kon­zerne der Sächsi­schen Zeitung, der Freien Presse, sowie die Weiss-Gruppe (ein großes Verlags- und Medienhaus mit Beteiligung an fast 30 Unternehmen im Print- und Medienbereich), hatten sich laut Kartellamt auf die Einstellung konkurrierender Zeitungen in Chemnitz und Dresden verständig, den Markt also aufgeteilt. Diese koordinierte Stilllegung der Anzeigenblätter ist kartellrechtlich verboten, dies sei den Verlagen bewusst gewesen, hieß es in einer Pressemitteilung des Bundeskartellamtes. Dort heißt es:Zu der Absprache kam es im Rahmen eines Treffens auf dem Leipziger Flughafen im April 2013 sowie weiterer Kontakte in der Folge­zeit. Die Ermitt­lungen des Bundes­kar­tell­amtes waren durch einen Hinweis aus dem Markt einge­leitet worden. Im Juni 2015 durch­suchte das Bundes­kar­tellamt Stand­orte der drei Unter­nehmen.Mit allen genannten Unter­nehmen sowie den verant­wort­lich Handelnden wurde eine einver­nehm­liche Verfah­rens­be­en­di­gung erzielt. Die drei Unter­nehmen haben bei der Aufklä­rung des Sachver­halts mit dem Bundes­kar­tellamt koope­riert und dementspre­chend eine Ermäßi­gung der Bußgelder erhalten.