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Bundesgerichtshof hat erneut den Fall „Gimmlitztal“ auf dem Tisch

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Der bizarre Tod eines Geschäftsmanns aus Hannover beschäftigt am Mittwoch den Bundesgerichtshof in Leipzig bereits zum zweiten Mal. Das Landgericht Dresden hatte einen ehemaligen Beamten des Landeskriminalamts Ende 2016 wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sieben Monaten verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, das Opfer getötet, zerstückelt und vergraben zu haben. Der BGH soll nun die Frage beantworten, ob die vom Gesetzgeber für Mord vorgesehene lebenslange Freiheitsstrafe in bestimmten Fällen unterschritten werden kann.Dies hatten die Richter am Landgericht Dresden bereits zweimal bejaht, zuletzt im Dezember 2016, nachdem der BGH das erste Urteil bereits kassiert hatte. Da das Opfer habe sterben wollen, wäre lebenslänglich gegen den mutmaßlichen Täter unverhältnismäßig gewesen, urteilten die Dresdner. Neben der Frage, ob der Polizist mit dem bizarren Doppelleben den Mann aus Niedersachsen auch getötet hat, geht es bei den vom 5. Strafsenat in Leipzig zu verhandelnden Revisionen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung vor allem um das Strafmaß. Ob der BGH noch am Mittwoch eine Entscheidung verkündet, ist nicht sicher. (dpa)