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Bundesan­waltschaft fordert lebenslange Haft für Zschäpe

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Im NSU-Prozess fordert die Bundes­an­walt­schaft lebens­lange Haft für die mutma­ß­liche Rechts­ter­ro­ristin Beate Zschäpe. Für jeden einzelnen Mord sei diese Strafe fällig, sagte Bundes­an­walt Herbert Diemer in seinem Plädoyer am Dienstag vor dem Münchner Oberlan­des­ge­richt. Der Schluss­vor­trag der Ankla­ge­be­hörde hatte bereits die vergan­genen sieben Prozess­tage in Anspruch genommen. Darin hatte sie Zschäpe volle Mittä­ter­schaft an den zehn Morden des NSU vorge­halten. Zschäpe habe mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die fanati­sche natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Gesin­nung geteilt und daran mitge­wirkt, Zuwan­derer durch willkür­liche Morde in Angst und Schre­cken zu versetzen. Für die vier weiteren Angeklagten hatten die Staats­an­wälte Beihilfe zum Mord, Unter­stüt­zung einer terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung und andere Delikte geltend gemacht. Zschäpe droht damit lebens­lange, den anderen Angeklagten mehrjäh­rige Haft.Nach der Bundes­an­walt­schaft sind die Neben­kläger mit ihren Plädoyers an der Reihe. Dabei werden wohl nicht nur Anwälte sprechen, sondern auch Angehö­rige von Mordop­fern sowie Opfer von NSU-Anschlägen. Als letzte Gruppe werden die Vertei­diger der Angeklagten die Beweis­auf­nahme aus ihrer Sicht bewerten. Danach kann das Gericht das Urteil fällen - bis dahin wird es aber noch einige Monate dauern.