Bundesanwalt prüft Aussage im Gruppe Freital-Prozess
Die Aussage eines Angeklagten im Terrorprozess gegen die Gruppe Freital am Mittwoch beschäftigt die Bundesanwaltschaft. Der jüngste Angeklagte, Justin S., hatte behauptet, auch ein NPD-Stadtrat habe zu der Gruppe gehört. Er sei Mitglied des geheimen Chats und bei den regelmäßigen Treffen der Gruppe gewesen. Zudem sei er zum Auskundschaften des Oktoberfestzeltes in Dresden mitgefahren. Justin S. verwahrte währenddessen die Handys der anderen, damit sie keine GPS-Spuren hinterlassen. Die Gruppe diskutierte demnach auch einen Anschlag auf das Großzelt. Das Zelt wurde zeitweise als Notunterkunft für Flüchtlinge an der Teplizer Straße genutzt.
"Wir nehmen das genau zur Kenntnis, dass er sich geständig oder teilgeständig eingelassen hat," sagte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft Frauke Köhler auf Anfrage unseres Senders. Inwieweit diese Aussage Konsequenzen hat, dazu könne man sich nicht äußern, sagte Köhler. Ohne Bezug auf den konkreten Fall des NPD-Stadtrates zu nehmen, sagte Köhler: "Ermittlungsverfahren kommentieren wir nicht." Festnahmen oder Anklageerhebung würden aber immer öffentlich in Pressemitteilungen kommuniziert.
Nach unseren Informationen sitzt der NPD-Stadtrat in diesem Zusammenhang nicht in Untersuchungshaft. Seine Wohnung war im vergangenen Jahr allerdings Ziel einer Hausdurchsuchung. Zudem ist der Politiker nach unseren Informationen seit längerer Zeit nicht im Freitaler Stadtrat erschienen, er war aber entschuldigt.
Die Bundesanwaltschaft hatte bei Anklageerhebung gegen die jetzt acht Beschuldigten geschrieben, dass sich diese "mit weiteren Gleichgesinnten zu einer rechtsterroristischen Vereinigung zusammengeschlossen" hatten. Es ist von einem zweiten Verfahren gegen mehrere Personen auszugehen. Konkrete Informationen gibt es dazu von offizieller Stelle allerdings bislang nicht.
Die Linken-Landtagsabgeordnete Kerstin Köditz teilte per Twitter mit, der NPD-Stadtrat Dirk A. werde in der Anklage thematisiert ("gesondert verfolgt"). Köditz schreibt dazu: "Frage mich, wie der angeklagte Personenkreis ausgewählt wurde."
Dirk A. wird in Anklage gg. "Gruppe #Freital" thematisert ("gesondert verfolgt"). Frage mich, wie der angekl. Personenkreis ausgewählt wurde https://t.co/Xxuf766oEQ
— Kerstin Köditz (@kerstinkoeditz) 16. März 2017