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Bürgerbegehren zum Nahverkehr: Initiatoren klagen jetzt

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Die Initiatoren des Bürgerbegehrens zum bezahlbaren Nahverkehr in Dresden haben beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Landeshauptstadt eingereicht. Damit soll die Verwaltung gerichtlich verpflichtet werden, das Begehren doch noch zuzulassen. 

Nach Ansicht der Initiatoren erfüllt es alle gesetzlichen Voraussetzungen. Der Vorschlag zur Kostendeckung sei außerdem solide und tragfähig. „Das Bürgerbegehren soll unter fadenscheinigen Vorwänden zu Fall gebracht werden. Dagegen setzen wir uns als Sachwalter der Interessen der Bürgerinnen und Bürger zur Wehr“, heißt es von den Initiatoren. Vom Stadtrat war der Bürgerentscheid abgelehnt worden.  

Um die drohenden deutlichen Einschnitte bei den Dresdner Verkehrsbetrieben zu verhindern, reichten die Dresdner Linken-Politiker André Schollbach, Jens Matthis und Tilo Kießling im vergangenen Jahr über 40.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren „Dresdner Nahverkehr erhalten“ bei der Dresdner Stadtverwaltung ein. Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) erklärte aber zusammen mit den Fraktionen von AfD, CDU, FDP und Team Zastrow das Bürgerbegehren für unzulässig und verhinderte so einen Bürgerentscheid. Der hiergegen eingelegte Widerspruch wurde kürzlich von der Landesdirektion zurückgewiesen. Diese vertritt die Meinung, die Kostenschätzung sei unzureichend.