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Briefwahl zur OB-Abstimmung ab sofort möglich

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Seit Montag können wieder Brief­wahl­un­ter­lagen zum zweiten Urnen­gang der OB-Wahl beantragt werden. Das entspre­chende Online-Formular auf der städti­schen Website ist wieder aktiv. Wer bereits im ersten Wahlgang per Brief gewählt hatte und ein entspre­chendes Kreuz­chen gesetzt hat, bekommt die Unter­lagen automa­tisch zugeschickt. Auf dem Wahlzettel stehen diesmal drei Kandi­daten: der amtie­rende Oberbür­ger­meister Dirk Hilbert, Wissen­schafts­mi­nis­terin Eva-Maria Stange, und die Dragqueen Lara Liqueur stellen sich am 5. Juli. Tatjana Fester­ling, Markus Ulbig und Stefan Vogel hatten zu Gunsten von Dirk Hilbert zurück­ge­zogen. Ulbig und Vogel hatten aller­dings keine Wahlemp­feh­lung für Hilbert ausge­spro­chen.So funktio­niert die Brief­wahlDie meisten Wahlbe­rech­tigten beantragten mit den Brief­wahl­un­ter­lagen für den ersten Wahlgang auch Wahlschein und Brief­wahl­un­ter­lagen für den zweiten Wahlgang. Somit ist kein neuer Antrag notwendig. Diese Wahlbe­rech­tigten erhalten automa­tisch Wahlschein und Brief­wahl­un­ter­lagen auch für den zweiten Wahlgang. Wer sich nicht sicher ist, ob er schon Brief­wahl beantragt hat, kann sich an das Bürger­te­lefon unter (03 51) 4 88 11 20 wenden. Wer zum ersten Wahlgang nicht per Brief­wahl gewählt hat, dies aber zum zweiten Wahlgang machen möchte, muss Wahlschein und Brief­wahl­un­ter­lagen beantragen:httpwww.dresden.de/wahlenDie Sofort­brief­wahl ist für den zweiten Wahlgang ab dem 22. Juni 2015 im Brief­wahl­büro möglich. Das Brief­wahl­büro im Stadt­haus, Theater­straße 11-15, 01067 Dresden, 1. Etage, Raum 100 ist zu folgenden Zeiten geöffnet: 22. Juni bis 2. Juli 2015, Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr. Am Freitag vor dem Wahltag, dem 3. Juli 2015, hat das Brief­wahl­büro nur von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Das Brief­wahl­büro ist barrie­re­frei über den Eingang Theater­straße 13 zu errei­chen.Der Wahlbrief muss recht­zeitig bis zum Wahltag, 18 Uhr, im Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, eingehen, damit die abgege­bene Stimme in das Wahler­gebnis einfließen kann. Der Rückver­sand der amtli­chen Wahlbriefe erfolgt inner­halb der Bundes­re­pu­blik für die Wähler kosten­frei über die Deutsche Post AG.