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Briefe mit weißem Pulver im Justizmi­nisterium und Amtsgericht Dresden eingegangen

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Am Donners­tag­nach­mittag ist auch im Dresdner Amtsge­richt am Sachsen­platz ein Brief mit einem weißen Pulver aufge­taucht. Feuer­wehr und Polizei wurden um 14:25 Uhr alarmiert. Zwei Lösch­züge rückten aus. Das Vorgehen ist dabei ähnlich, wie bereits am Morgen am Justiz­mi­nis­te­rium, teilte ein Feuer­wehr­spre­cher mit.Bereits am Morgen war im Justiz­mi­nis­te­rium im Regie­rungs­viertel an der Hospi­tal­straße ein Brief­um­schlag mit weißem Pulver einge­gangen. Es rieselte aus einem Brief­um­schlag, der von einer Maschine in der Poststelle geöffnet wurde. Der Mitar­beiter der Poststelle legte den Brief beiseite und alarmierte die Feuer­wehr, teile ein Einsatz­leiter vor Ort mit.Zwei Einsatz­kräfte in Schutz­an­zügen haben den Brief­um­schlag mit der unbekannten Substanz sicher­ge­stellt. Die beiden ABC-Spezia­listen vom Umwelt­schutzzug der Dresdner Feuer­wehr tragen die Schutz­an­züge vorsorg­lich, sie stecken dabei den Umschlag in eine Tüte und in ein weiteres sicheres Gefäß, sagte Feuer­wehr­spre­cher Ralf Schröder auf unsere Anfrage. Anschlie­ßend wird die Substanz von der Polizei unter­sucht."Wer so etwas tut, will Unruhe stiften" Nach einem ersten Schnell­test durch die Feuer­wehr konnte am Justiz­mi­nis­te­rium am Vormittag aber Entwar­nung gegeben werden, es handelte sich demnach wohl um Zucker, teilte der Einsatz­leiter vor Ort mit. "Das ist kein Scherz. Wer so etwas tut, will Unruhe Stiften und Arbeits­ab­läufe stören", sagte der Einsatz­leiter der Feuer­wehr.Verbin­dung zu bundes­weiter Serie?Zur Substanz am Dresdner Amtsge­richt liegen noch keine Ergeb­nisse vor. Der Verdacht liegt aber Nahe, dass eine Verbin­dung zu ähnli­chen Vorfällen bundes­weit gibt, sagte ein Polizei­spre­cher. Bereits am Mittwoch waren an mehreren Gerichten und Justiz­ein­rich­tungen bundes­weit - u.a. in Chemnitz - entspre­chende Briefe einge­gangen. Teilweise laufen die Unter­su­chungen des Pulvers noch, in mehreren Fällen befand sich darin Puder- oder Trauben­zu­cker.(Redak­tio­neller Hinweis: Artikel wird fortlau­fend ergänzt.)