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Brandleiche von Lauenhain: Staatsanwalt erhebt Mordanklage

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Im Fall der Brand­leiche von Lauen­hain hat die Staats­an­walt­schaft Zwickau Anklage gegen den mutma­ß­li­chen Täter erhoben. Es geht um Mord und versuchte Verge­wal­ti­gung. Dem 26-Jährigen wird vorge­worfen, Susann P. am 12. Februar auf der August-Bebel-Straße erwürgt zu haben, weil sie sich seinen Annähe­rungs­ver­su­chen wider­setzte. Anschlie­ßend habe Patrick R. die tote 23-Jährige im Auto zu sich nach Hause gebracht und sich dort an ihr sexuell vergangen. Am nächsten Tag in den frühen Morgen­stunden verbrannte der Beschul­digte die Leiche an einem Waldrand in Lauen­hain. Weil er wegen einer früher began­genen Brand­stif­tung in der DNA-Daten­bank geführt wurde, konnten die Ermittler ihn überführen. Der Angeklagte selbst bestreite den Mordvor­wurf, hieß es. Nach seiner Version sei die junge Frau bei der Ausein­an­der­set­zung auf den Kopf gestürzt und daran gestorben. Wann der Prozess beginnt, ist noch unklar.

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Staats­an­wältin Antje Dietsch