„Boofen“ im Nationalpark Sächsische Schweiz soll eingeschränkt werden
Schlafen im Freien unter einem Felsen mit Blick über das Elbtal: Das sogenannte Boofen wird der Verwaltung des Nationalparkes Sächsische Schweiz langsam zu viel. „Da ist eine Grenze erreicht, die für einen Nationalpark naturverträglich ist“, sagte der Sprecher der Nationalparkverwaltung, Hanspeter Mayr, bei
einer Umfrage der Nachrichtenagentur dpa.
2018 seien im Nationalpark Wanderfalke, Uhu und Schwarzstorch zurückgegangen. Viele Indizien wiesen darauf hin, dass dies mit der nächtlichen Anwesenheit von Menschen verbunden sei. Verschärfend komme hinzu, dass von den 19 Waldbränden im Nationalpark im vergangenen Jahr 17 durch illegale Lagerfeuer von Freiübernachtern entstanden seien. Von Ostern bis Oktober 2017 wurde Mayr zufolge rund 21 000 „Boofer“ gezählt. 2018 sei noch nicht ausgewertet.
Während das Wildcampen in Deutschland allgemein verboten und auch das Übernachten im Freien auch nicht überall erlaubt ist, gibt es für die Sächsische Schweiz eine Sonderregelung: Das „Boofen“ entwickelte sich vor mehr 100 Jahren mit dem Klettersport im Elbsandsteingebirge, galt damals als kostenlose Quartieralternative für die Bergsteiger gleich am Felsen - auch wegen der damals kürzeren Wochenenden, der geringeren Freizeit und den längeren Anreisezeiten. „Das Boofen ist ein Zugeständnis an diese Tradition und auch eine besondere Möglichkeit des Naturerlebens“, sagte Mayr.
Es sei aber längst nicht mehr nur Privileg der Kletterer. „Deren Anteil an den Boofern ist auf unter zehn Prozent gesunken. Manche Gruppenreiseveranstalter wollen für Schulklassen, Pfadfinder oder Outdoor- und Event-Gruppen Boofen buchen.“ Dafür gebe es jedoch gar keine Infrastruktur. Als Kompromiss seien an 58 Stellen außerhalb der Kernzone im Nationalpark Plätze fürs „Boofen“ ausgewiesen worden, die aber zum Teil gar nicht immer genutzt würden.
Auch wegen der aufwendigen und gefährlichen Feuerwehreinsätze, die von den Gemeinden finanziert werden müssten, wachse der Wunsch nach Veränderung. Deshalb werde mit dem Sächsischen Bergsteiger-Bund eine neue Regelung angestrebt. „Wir wollten, dass die bisherige Kulanzregelung weiterhin funktioniert und unter Schutzgebietsbedingungen auch tolerierbar ist.“ (dpa)