Blockierer müssen mit Strafanzeigen rechnen
Die Blockaden des Neonazi-Marsches am Samstag haben ein juristisches Nachspiel. Der Staatsanwaltschaft Dresden lagen am Montag die Personalien von 70 Frauen und Männern vor, die mit Sitzblockaden eine Kreuzung auf der Marschroute der Rechtsextremen versperrt hatten. Unter den Betroffenen befinden sich auch Politiker wie der Fraktionschef der SPD im Landtag, Martin Dulig, und die Abgeordneten Johannes Lichdi (Grüne) und Falk Neubert (Linke). Gegen sie werde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet, hieß es. Nach Angaben der Polizei wurden Personalien von etwa 200 Demonstranten erfasst. Mehrere Tausend Menschen hatten sich in der Elbestadt Neonazis in den Weg gestellt. Hunderte Gegendemonstranten durchbrachen die Absperrungen der Polizei und setzten sich auf der geplanten Marschstrecke der Rechtsextremen fest. Die Polizei verzichtete auf eine Räumung. Zwei Hundertschaften wären damit vier Stunden lang beschäftigt gewesen, begründete Dresdens Polizeichef Dieter Hanitsch die Zurückhaltung. Den Einsatz von Wasserwerfern und Schlagstöcken gegen die an sich friedlichen Blockierer lehnte er ab. Die Dresdner Staatsanwaltschaft stellte wie schon bei den Blockaden 2010 klar, dass solche Aktionen einen Straftat sind. Am Montag zierten Fotos von den Sitzblockaden die Titelseiten Dresdner Zeitungen. Auf den Bildern sind neben Dulig auch Neubert, Lichdi und weitere Politiker zu sehen. Sachsens Innenstaatssekretär Michael Wilhelm hatte das Verhalten der Mandatsträger am Sonntag kritisiert. Wilhelm sprach von einer „bedenklichen Richtung, die da eingeschlagen wurde.“