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Blockierer müssen mit Strafanzeigen rechnen

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Die Blockaden des Neonazi-Marsches am Samstag haben ein juris­ti­sches Nachspiel. Der Staats­an­walt­schaft Dresden lagen am Montag die Perso­na­lien von 70 Frauen und Männern vor, die mit Sitzblo­ckaden eine Kreuzung auf der Marsch­route der Rechts­ex­tremen versperrt hatten. Unter den Betrof­fenen befinden sich auch Politiker wie der Frakti­ons­chef der SPD im Landtag, Martin Dulig, und die Abgeord­neten Johannes Lichdi (Grüne) und Falk Neubert (Linke). Gegen sie werde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Versamm­lungs­ge­setz einge­leitet, hieß es. Nach Angaben der Polizei wurden Perso­na­lien von etwa 200 Demons­tranten erfasst. Mehrere Tausend Menschen hatten sich in der Elbestadt Neonazis in den Weg gestellt. Hunderte Gegen­de­mons­tranten durch­bra­chen die Absper­rungen der Polizei und setzten sich auf der geplanten Marsch­strecke der Rechts­ex­tremen fest. Die Polizei verzich­tete auf eine Räumung. Zwei Hundert­schaften wären damit vier Stunden lang beschäf­tigt gewesen, begrün­dete Dresdens Polizei­chef Dieter Hanitsch die Zurück­hal­tung. Den Einsatz von Wasser­wer­fern und Schlag­stö­cken gegen die an sich fried­li­chen Blockierer lehnte er ab. Die Dresdner Staats­an­walt­schaft stellte wie schon bei den Blockaden 2010 klar, dass solche Aktionen einen Straftat sind. Am Montag zierten Fotos von den Sitzblo­ckaden die Titel­seiten Dresdner Zeitungen. Auf den Bildern sind neben Dulig auch Neubert, Lichdi und weitere Politiker zu sehen. Sachsens Innen­staats­se­kretär Michael Wilhelm hatte das Verhalten der Mandats­träger am Sonntag kriti­siert. Wilhelm sprach von einer „bedenk­li­chen Richtung, die da einge­schlagen wurde.“