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Bildungs­empfehlung im Freistaat gekippt

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Das Oberver­wal­tungs­ge­richt Bautzen hat die Bildungs­emp­feh­lung für Viert­klässler in Sachsen gekippt. Eltern hatten geklagt, weil ihre Tochter den fürs Gymna­sium nötigen Noten­schnitt von 2,0 knapp verpasst hatte. Die Eltern haben ein Mitbe­stim­mungs­recht bei der Wahl der Schule ihrer Kinder, so die Richter. Die  Schülerin aus Dresden hatte wegen ihres Noten­durch­schnitts nur eine Bildungs­emp­feh­lung für die Mittel­schule bekommen. Dagegen hatten sich die Eltern der 10-Jährigen juris­tisch zur Wehr gesetzt und damit nun auch in zweiter Instanz Recht bekommen. Die Schülerin darf damit vorläufig weiter auf dem Gymna­sium bleiben. Nun ist die sächsi­sche Politik gefor­dert, die Regeln für die Bildungs­emp­feh­lung zu ändern.