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BGH entscheidet Anfang Dezember zum Urteil gegen Hooligans

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Der Bundes­ge­richtshof will Anfang Dezember seine Entschei­dung im Prozess um die Verur­tei­lung von fünf mutma­ß­li­chen Hooli­gans Elbflo­renz verkünden. Dabei geht es grund­sätz­lich darum, ob feste Gruppen von Hooli­gans straf­bare krimi­nelle Verei­ni­gungen darstellen können. Das Landge­richt hatte vier Angeklagte zu Haftstrafen und einen weiteren zu einer Geldstrafe wegen der Überfälle auf Döner­läden in der Neustadt veruteilt. Dagegen waren die fünf Männer in Revision gegangen.