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Bewerberfrist für OB-Wahl in Dresden läuft

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Für die Oberbürgermeisterwahl in Dresden läuft die Frist. Noch bis 7. April können Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerber ihre Wahlvorschläge einreichen. Am 11. April entscheidet dann der Wahlausschuss über die Zulassung der Kandidaten. Dresden wählt am 12. Juni ein neues Stadtoberhaupt. Erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, gibt es am 10. Juli einen zweiten Wahlgang. Dann reicht die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Einreichung nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich

Zur Einreichung der Wahlvorschläge muss aufgrund der pandemischen Lage ein Termin vereinbart werden. Die Terminvereinbarung ist telefonisch unter 0351-4881101 oder per E-Mail an wahlvorschlaege@dresden.de möglich. Jede Partei, jede Wählervereinigung, jede Einzelbewerberin und jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen und nur Bestandteil eines Wahlvorschlages sein. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 240 Wahlberechtigten der Landeshauptstadt Dresden durch eine Unterschrift unterstützt werden. Der Wahlvorschlag des Amtsinhabers und Wahlvorschläge von Parteien, die seit der letzten Wahl im Sächsischen Landtag oder im Dresdner Stadtrat vertreten sind, benötigen keine Unterstützungsunterschriften.

Unterstützungsunterschriften können im Bürgeramt abgegeben werden

Wahlberechtigte können bis Donnerstag, 7. April 2022, 18 Uhr, im Bürgeramt, Eingang Theaterstraße 13, Erdgeschoss, Raum 033, Unterstützungsunterschriften abgeben. Die Abgabe ist Montag und Mittwoch von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr möglich. Wahlberechtigte dürfen nur eine Unterstützungsunterschrift abgeben. Am 11. April 2022 entscheidet der Gemeindewahlausschuss, ob die eingereichten Wahlvorschläge zugelassen werden.