Bewährungsstrafen nach Böllerwurf auf Demonstranten
Am Amtsgericht Dresden sind am Donnerstag zwei Männer wegen eines Böllerwurfes am Rande einer Demonstration im Februar 2016 zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der Richter verurteilte den Böllerwerfer zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, gefährlicher Körperverletzung, sowie Beleidigung, Nötigung und Betruges. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Zudem muss er 120 Stunden gemeinnützige Arbeiten leisten, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit. Der andere Angeklagte erhielt ein Jahr Haft auf Bewährung, die Bewährungszeit beträgt in seinem Fall zwei Jahre.
Die Männer hatten nach Überzeugung des Gerichtes von der Brühlschen Terrasse einen Böller auf "No-Pegida"-Demonstranten unten am Terrassenufer geworfen. Eine junge Frau wurde dabei verletzt und erlitt ein Knalltrauma. Zudem soll einer der Männer einen Zeugen mit einem Teleskopschlagstock bedroht haben. Wie Zeugen weiter berichteten, soll einer der Männer gegen die eigentlich rund um die Uhr polizeilich bewachte Synagoge uriniert haben.
Im vergangenen Jahr war ein erster Prozess gegen einen der Männer wegen Ermittlungspannen ausgesetzt worden.
