Bewährungsstrafen für Gewalt gegen ausländische Gefangene
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Fünf suspendierte Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Dresden sind am Freitag wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt verurteilt worden.
Das Amtsgericht verhängte für vier von ihnen Bewährungsstrafen zwischen einem halben sowie einem Jahr und sieben Monaten. Ein 48 Jahre alter Mittäter bekam eine Geldstrafe von 3.600 Euro.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Angeklagten wiederholt ausländische Gefangene geschlagen und anderweitig verletzt haben. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung kündigte Rechtsmittel an.
