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Bewährungsstrafe nach Brandanschlag auf Dresdner Asylunterkunft

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Eine 23 Jahre alte Frau ist wegen Beihilfe zu einem Brand­an­schlag auf eine noch unbewohnte Flücht­lings­un­ter­kunft in Dresden und Attacken auf Journa­listen verur­teilt worden. Das Landge­richt Dresden verhängte am Freitag ein Jahr Haft auf Bewäh­rung sowie Geldstrafen von insge­samt 1.600 Euro. Richter Joachim Kubista wollte das Urteil als letzten Warnschuss verstanden wissen. Das Gericht befasste sich mit drei Straf­taten aus dem Jahr 2015. Am 24. Juli attackierte die Frau nach einer NPD-Kundge­bung vor einem Dresdner Flücht­lings­camp ein Team des ZDF. Das Gericht verhängte hier wegen Nötigung eine Geldstrafe von 600 Euro. Ein weiterer Angriff auf einen Fotografen am 21. August vor einer Asylun­ter­kunft in Heidenau  wurde als versuchte gefähr­liche Körper­ver­let­zung in Tatein­heit mit Nötigung gewertet. Die Frau hatte eine halbvolle Plastik­fla­sche in Richtung des Mannes geworfen und muss dafür 1000 Euro zahlen. Nach Ansicht des Richters hatte die Angeklagte die Presse zum Feind­bild gemacht.  Der schwer­wie­gendste Fall war in der Nacht zum 7. Oktober ein Anschlag mit Molotow-Cocktails auf eine leerste­hende Dresdner Schule, in die wenige Tage später Flücht­linge einziehen sollten. Hier warf die Anklage der 23-Jährigen „psychi­sche Beihilfe“ vor. Sie hatte einen der vier Brand­stifter zwei Tage zuvor mit ihrem Smart­phone per Kurzmit­tei­lung vor einem Anschlag noch am selben Abend gewarnt, weil die Polizei das Objekt bewachte. Die 23-Jährige bestritt, dass ihre Nachricht etwas mit dem Anschlag zu tun hatte. Das Gericht sah indes einen eindeu­tigen Hinweis und glaubte ihr nicht. Die beiden anderen Taten räumte die Frau im Prozess teilweise ein.