Bewährungsstrafe nach Brandanschlag auf Dresdner Asylunterkunft
Eine 23 Jahre alte Frau ist wegen Beihilfe zu einem Brandanschlag auf eine noch unbewohnte Flüchtlingsunterkunft in Dresden und Attacken auf Journalisten verurteilt worden. Das Landgericht Dresden verhängte am Freitag ein Jahr Haft auf Bewährung sowie Geldstrafen von insgesamt 1.600 Euro. Richter Joachim Kubista wollte das Urteil als letzten Warnschuss verstanden wissen. Das Gericht befasste sich mit drei Straftaten aus dem Jahr 2015. Am 24. Juli attackierte die Frau nach einer NPD-Kundgebung vor einem Dresdner Flüchtlingscamp ein Team des ZDF. Das Gericht verhängte hier wegen Nötigung eine Geldstrafe von 600 Euro. Ein weiterer Angriff auf einen Fotografen am 21. August vor einer Asylunterkunft in Heidenau wurde als versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung gewertet. Die Frau hatte eine halbvolle Plastikflasche in Richtung des Mannes geworfen und muss dafür 1000 Euro zahlen. Nach Ansicht des Richters hatte die Angeklagte die Presse zum Feindbild gemacht. Der schwerwiegendste Fall war in der Nacht zum 7. Oktober ein Anschlag mit Molotow-Cocktails auf eine leerstehende Dresdner Schule, in die wenige Tage später Flüchtlinge einziehen sollten. Hier warf die Anklage der 23-Jährigen „psychische Beihilfe“ vor. Sie hatte einen der vier Brandstifter zwei Tage zuvor mit ihrem Smartphone per Kurzmitteilung vor einem Anschlag noch am selben Abend gewarnt, weil die Polizei das Objekt bewachte. Die 23-Jährige bestritt, dass ihre Nachricht etwas mit dem Anschlag zu tun hatte. Das Gericht sah indes einen eindeutigen Hinweis und glaubte ihr nicht. Die beiden anderen Taten räumte die Frau im Prozess teilweise ein.