Bewährungsstrafe im Prozess um Bombendrohungen
Wegen Bombendrohungen gegen zwei Einkaufscenter in Chemnitz ist ein 36-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Außerdem muss der arbeitslose Mann 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Er selbst stritt bis zuletzt alles ab. Das Amtsgericht sah die Schuld des Mannes als erwiesen an. Weil er nicht vorbestraft ist, wurde die einjährige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Nach Überzeugung der Richter ist der 36-Jährige für die Bombendrohungen gegen die Sachsen-Allee und die Galerie Roter Turm im Dezember 2016 verantwortlich. Jeweils 4.000 Menschen mussten damals die Einkaufscenter verlassen. Mit dem Strafmaß blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Gesamtfreiheitsstrafe für beide Taten von einem Jahr ohne Bewährung beantragt hatte. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch und kündigte Berufung an.