Bettensteuer für Dresden wieder im Gespräch
Debatte zu Dresdner Übernachtungssteuer flammt neu auf. Im Sommer hatte das Bundesverwaltungsgericht für die Städte Bingen und Trier entschieden, dass eine Abgabe zwar nicht für berufliche, aber private Hotelgäste zulässig sei. Auf dieser Basis soll die Verwaltung nun schnell eine Vorlage für Dresden erarbeiten, fordert die SPD. Die jährlichen Einnahmen in Millionenhöhe sollen der Kultur- und Tourismusbranche zugute kommen, hieß es. Knackpunkt: Die Stadt muss gewährleisten, dass wirklich nur Privaturlauber zahlen.In Bingen war die Übernachtungssteuer als Pauschale angelegt: Wer ein Hotelzimmer bis 30 Euro mietet, zahlt einen Euro pro Nacht. Ein Zimmer bis 100 Euro kostet zwei Euro pro Nacht. Wer teurer wohnt, zahlt drei Euro pro Nacht zusätzlich. Die Steuer war auf vier Tage begrenzt. Dieses Prinzip könnte für Dresden ebenfalls funktionieren, so die SPD.