++ EIL ++

Bettensteuer für Dresden wieder im Gespräch

Zuletzt aktualisiert:

Debatte zu Dresdner Übernach­tungs­steuer flammt neu auf. Im Sommer hatte das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt für die Städte Bingen und Trier entschieden, dass eine Abgabe zwar nicht für beruf­liche, aber private Hotel­gäste zulässig sei. Auf dieser Basis soll die Verwal­tung nun schnell eine Vorlage für Dresden erarbeiten, fordert die SPD. Die jährli­chen Einnahmen in Millio­nen­höhe sollen der Kultur- und Touris­mus­branche zugute kommen, hieß es. Knack­punkt: Die Stadt muss gewähr­leisten, dass wirklich nur Privat­ur­lauber zahlen.In Bingen war die Übernach­tungs­steuer als Pauschale angelegt: Wer ein Hotel­zimmer bis 30 Euro mietet, zahlt einen Euro pro Nacht. Ein Zimmer bis 100 Euro kostet zwei Euro pro Nacht. Wer teurer wohnt, zahlt drei Euro pro Nacht zusätz­lich. Die Steuer war auf vier Tage begrenzt. Dieses Prinzip könnte für Dresden ebenfalls funktio­nieren, so die SPD.