Bernig wird nicht Kulturamtsleiter - Autor zieht zurück
Im Streit um den Posten des Radebeuler Kulturamtsleiters verzichtet der vor gut drei Wochen gewählte Schriftsteller Jörg Bernig auf eine zweite Abstimmung. „Für einen abermaligen Wahlvorgang stehe ich nicht zur Verfügung“, erklärte er am Donnerstag in einer Mitteilung. Eine Wiederholung der „ordnungsgemäß erfolgten Wahl“ würde die Anerkennung und Rechtfertigung „ideologischer Handlungsweisen“ bedeuten, begründete er seinen Rückzug. Aus dem Rathaus der Kultur- und Weinstadt vor den Toren Dresdens war bis zum Nachmittag nichts zum weiteren Vorgehen zu erfahren.
In der mit „Was zu sagen ist“ überschriebenen Erklärung kritisierte der als Publizist umstrittene Autor die Attacken einiger Stadträte und Bürger nach seiner Wahl. Um „ideologischer Ansprüche auf den Kultur-Sektor willen“ seien Regeln und Verordnungen gebrochen worden. Er warf ihnen vor, unliebsames Denken und unbequeme Personen verdrängen zu wollen, durch Unterstellung, Verheimlichung, Verdrehung bis zu Stigmatisierung. „Es handelt sich um Handlungsweisen aus dem Repertoire des Totalitären.“ Die aktuellen Vorgänge seien ein „Menetekel der Beschneidung von Freiheit, der Verhinderung von Vielfalt“.
Der Stadtrat hatte den von Kritikern der neu-rechten Szene zugeordneten 56-Jährigen am 20. Mai mutmaßlich mit den Stimmen von AfD und CDU gewählt. Nach öffentlichem Protest hatte Oberbürgermeister Bert Wendsche (parteilos) Tage später auf der Grundlage der sächsischen Gemeindeordnung Widerspruch eingelegt und die Entscheidung dem Stadtrat zur Prüfung vorgelegt. Ob die für den kommenden Montag terminierte Sondersitzung nun stattfindet, ist offen.
Frank Richter, Ex-DDR-Bürgerrechtler und SPD-Abgeordneter im Landtag, zeigte sich erleichtert. Bernig habe dem politischen Klima in Radebeul und in Sachsen mit seinem Rückzug „einen Dienst erwiesen“. Dessen Begründung aber entsetze. „Er zündelt gemeinsam mit denen, die unsere freiheitliche demokratische Ordnung schlecht reden und destabilisieren wollen“, so Richter. Das Veto des Oberbürgermeisters sei ebenso wie der öffentliche Protest aus der Kulturszene „gutes Recht“ in einer Demokratie. „Wer dies mit totalitären Systemen vergleicht, muss sich fragen lassen, wessen politisches Geschäft er betreibt.“ (dpa)