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Bereitschaftspraxen sichern Versorgung an Feiertagen ab

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Fieber, Halsschmerzen oder Bauchweh: wer an den Weihnachtsfeiertagen medizinische Hilfe braucht, kann sich auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Sachsen verlassen. Eine flächendeckende ambulante Versorgung ist sichergestellt, teilte die Kassenärztliche Vereinigung mit.

Die KV Sachsen betreibt die Bereitschaftspraxen, die an den Feiertagen für die Behandlung akuter Erkrankungen bereitstehen. Eine Übersicht und aktuelle Öffnungszeiten finden Sie hier.

Damit die Wartezeiten akut erkrankter Personen nicht unnötig verlängert werden, weist die KV darauf hin, dass die Bereitschaftspraxen keine Anlaufstellen zur ausschließlichen Ausstellung von Wiederholungsrezepten oder Bescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit sind.

An den regulären Wochentagen zwischen Weihnachten und Silvester können die Sachsen dann aber auch die Praxen vieler niedergelassenen Ärzte aufsuchen. Denn nicht jede Erkrankung muss in einer Klinik bzw. in der Notaufnahme behandelt werden.

Bei lebensbedrohlichen Symptomen, z. B. Bewusstlosigkeit, akuten Blutungen, starken Herzbeschwerden, schweren Störungen des Atemsystems, Komplikationen in der Schwangerschaft, Vergiftungen, ist der Rettungsdienst zuständig, der unter 112 zu erreichen ist.