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Barbara Lässig scheitert mit Klage gegen Ausschluss aus Jugendhilfeausschuss

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Die ehemalige FDP-Stadträtin Barbara Lässig ist mit einer Klage am Verwaltungsgericht Dresden gegen ihren Rauswurf aus dem Jugendhilfeausschuss gescheitert. Die ehemalige FDP-Stadträtin, die zur nächsten Wahl für die Freien Wähler antritt, war von der FDP aus dem Ausschuss abberufen worden. Mit einem Eilantrag wollte sie wieder zurück in das Gremium. Die Richter lehnten den Antrag ab. Der Eilantrag richtete sich gegen den falschen, gegen die Stadt Dresden statt gegen den Stadtrat, und habe in der Hauptsache kaum Erfolgschancen, hieß es in einer Mitteilung des Gerichtes. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 7 L 86/19)

Lässig sagte uns auf Anfrage: "Das ko* mich an. Ich kann das nicht verstehen. Wie kann man denn einen Stadtrat verklagen?" Ob sie weiter klagen wird, konnte Lässig noch nicht sagen. Die Unternehmerin will bei der Kommunalwahl im Mai für die Freien Wähler im Wahlkreis Blasewitz/Striesen auf Listenplat 1 ins Rennen gehen.

Die Mitteilung des Verwaltungsgerichtes hier nachlesen:

Die Abberufung einer ehemaligen FDP-Stadträtin aus dem Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Dresden bleibt bestehen. Das Verwaltungsgericht Dresden hat einen gerichtlichen Eilantrag der Betroffenen, sie wieder in den Ausschuss aufnehmen, mit Beschluss vom 26. Februar 2019 (Az. 7 L 86/19) abgelehnt.

Nach den gesetzlichen Vorgaben setzen sich die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses der Landeshauptstadt Dresden u. a. aus Mitgliedern des Stadtrates oder von diesem gewählten Personen zusammen, die in der Jugendhilfe erfahren sind. Das nunmehr abberufene Mitglied war bei den letzten Kommunalwahlen für die FDP angetreten, verpasste jedoch den Einzug in den Stadtrat. Die Kandidatin wurde allerdings auf Vorschlag der ehemaligen FDP/Freie Bürger-Fraktion in den Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Dresden gewählt. Nachdem sie im aktuellen Kommunalwahlkampf für die Freien Wähler antritt, wurde sie von der FDP ausgeschlossen. Auf entsprechende Vorlage der FDP-Fraktion beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am 24. Januar 2019, seine ehemalige Stadträtin durch einen derzeitigen FDP-Stadtrat zu ersetzen. Der Jugendhilfeausschuss hat bereits einmal in der neuen Besetzung getagt. Die nächste Sitzung findet am 7. März 2019 statt.

Die Antragstellerin hat dem Stadtratsbeschluss widersprochen und beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes gestellt, mit dem die Landeshauptstadt verpflichtet werden sollte, ihr ab der nächsten Sitzung die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschluss wieder einzuräumen. 

Die Richter lehnten den Antrag ab, da dieser zum einen gegen den Stadtrat und nicht gegen die Landeshauptstadt Dresden zu richten gewesen wäre, denn dieser habe den beanstandeten Beschluss erlassen. Zum anderen stelle der Antrag eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache dar. Der erforderliche hohe Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache könne nicht festgestellt werden. Die Frage, ob in den Jugendhilfeausschuss gewählte Mitglieder grundsätzlich für die gesamte Dauer der Wahlperiode gewählt seien oder eine Abberufung aus wichtigem Grund, wie beispielsweise dem Ausscheiden aus der Partei, für die sie gewählt worden seien, zulässig sei, könne im Eilverfahren nicht beantwortet werden. Die Erfolgsaussichten eines etwaigen Hauptsacheverfahrens seien insoweit als offen zu bewerten.
Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht erhoben werden.