BAföG-Anspruch wird aufgrund von Corona verlängert
Sächsische Studentinnen und Studenten können aufatmen. Der BAföG Anspruch wird verlängert. Grund dafür ist das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz.
Damit werden das letzte Sommersemester und das laufende Wintersemester, aufgrund von Corona nicht in die Regelstudienzeit einberechnet. Damit gilt auch der BAföG Anspruch ein bis zwei Semester länger. Auch der Nachweis für erbrachte Studienleistungen muss erst später beim BAföG Amt eingereicht werden. Das teilte uns Heike Müller Pressesprecherin vom Studentenwerk Dresden mit.
Die Bafög Bescheide werden derzeit vom Studentenwerk überarbeitet. Die Studenten müssen für den verlängerten BAföG Anspruch selber also nichts unternehmen.Bis die neuen Bescheide fertig sind, kann es jedoch einige Wochen dauern.
