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Babyname „Sturmhorst“ sorgt für Wirbel

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Im Diako­nis­sen­kran­ken­haus glühen heute die Telefon­drähte. Hinter­grund ist der vermeint­liche Name eines Neuge­bo­renen. Der kleine Junge erhielt laut Mittei­lung auf der Website den Namen "Sturm­horst Siegbald Torsten". Das Foto aus der Babyga­lerie vom 06. Juni ging deutsch­land­weit durch die Sozialen Medien, wird bei Twitter und Facebook verbreitet. Die Klinik reagierte inzwi­schen, nahm das Foto am Mittag vom Netz und hat am Nachmittag eine Stellung­nahme veröf­fent­licht: "Sturm­horst" heißt gar nicht Sturm­horstBei der Weiter­gabe des Namens ist leider ein Fehler unter­laufen. Der in den Medien kommu­ni­zierte Name ist falsch und wurde von den Eltern nie vorge­sehen. Der Vorstand der Diako­nis­sen­an­stalt Dresden bittet die Eltern für diesen Fehler, vor allem wegen der daraus resul­tie­renden negativen Bericht­er­stat­tung, in aller Form um Entschul­di­gung. Um eine weitere mediale Verbrei­tung zu unter­binden und die Persön­lich­keits­rechte des Kindes zu schützen, haben wir das Foto von unserer Babyga­lerie-Seite entfernt. Aus den selben Gründen bitten wir auch um Verständnis dafür, auf die Nennung des korrekten Namens zu verzichten.Den Eltern ist es wichtig zu betonen, dass Ihnen jegli­ches recht­ex­tremes Gedan­kengut fernliegt. In Anbetracht der negativen Bericht­er­stat­tung – zum Teil mit Veröf­fent­li­chung des Fotos des Babys – bitten wir Sie, den Fehler zugunsten der Eltern richtig­zu­stellen.Standesamt: "Sturm­horst" heißt eigent­lich "Sturm­hart"Inzwi­schen liegt auch eine Stellung­nahme des Dresdner Standes­amtes vor, dieses teilte schrift­lich mit:Das Kind wurde durch das Standesamt Dresden mit den Vornamen Sturm­hartSiegbald Torsten beurkundet. Sturm­hart ist ein eintra­gungs­fä­higer Vorname und in Vorna­mens­ver­zeich­nissen nachweisbar.Die Kindes­el­tern sind grund­sätz­lich bei der Wahl des Vorna­mens für lhr Kindfrei in lhren Entschei­dungen. Die gewählten Vornamen dürfen dem Kindes­wohl nicht wider­spre­chen. Bevor durch das Standesamt Dresden die von den Eltern gewählten Vornamen beurkundet werden, ist die Eintra­gungs­fä­hig­keit des Vorna­mens in das Register durch das Standesamt zu prüfen. lm Zweifels­fall werden die Eltern an die Gesell­schaft für Deutsche Sprache in Wiesbaden, anden Namen-Service Leipzig oder die Namens­be­ra­tungs­stelle der Univer­sitätLeipzig verwiesen, um dort ein Gutachten über die Eintra­gungs­fä­hig­keit desjewei­ligen Vorna­mens ausstellen zu lassen. Abgelehnt wurde in letzter Zeit die Eintra­gung des Vorna­mens "Pfeffer­minza".Ungewöhn­liche Vornamen sorgen immer wieder für Schlag­zeilen. Zuständig für die Geneh­mi­gung von Vornamen ist das Standesamt. Vornamen wie "November" oder "Gucci" wurden beispiels­weise von Standes­be­amten bereits erlaubt. Abgelehnt wurde dagegen beispiels­weise „Pepsi-Carola“ oder „Lafay­ette“.(14:50 Uhr Redak­tio­neller Hinweis: Der Artikel wurde um das State­ment des Diako­nis­sen­kran­ken­hauses ergänzt. Auf die Veröf­fent­lich­tung des Fotos, das durchs Internet ging, hatten wir bewusst verzichtet. Auch das Dresdner Standesamt machte am späten Nachmittag auf den falsch übermit­telten Namen aufmerksam, die entspre­chende Stellung­nahme haben wir hier ergänzt.)