Babyname „Sturmhorst“ sorgt für Wirbel
Im Diakonissenkrankenhaus glühen heute die Telefondrähte. Hintergrund ist der vermeintliche Name eines Neugeborenen. Der kleine Junge erhielt laut Mitteilung auf der Website den Namen "Sturmhorst Siegbald Torsten". Das Foto aus der Babygalerie vom 06. Juni ging deutschlandweit durch die Sozialen Medien, wird bei Twitter und Facebook verbreitet. Die Klinik reagierte inzwischen, nahm das Foto am Mittag vom Netz und hat am Nachmittag eine Stellungnahme veröffentlicht: "Sturmhorst" heißt gar nicht SturmhorstBei der Weitergabe des Namens ist leider ein Fehler unterlaufen. Der in den Medien kommunizierte Name ist falsch und wurde von den Eltern nie vorgesehen. Der Vorstand der Diakonissenanstalt Dresden bittet die Eltern für diesen Fehler, vor allem wegen der daraus resultierenden negativen Berichterstattung, in aller Form um Entschuldigung. Um eine weitere mediale Verbreitung zu unterbinden und die Persönlichkeitsrechte des Kindes zu schützen, haben wir das Foto von unserer Babygalerie-Seite entfernt. Aus den selben Gründen bitten wir auch um Verständnis dafür, auf die Nennung des korrekten Namens zu verzichten.Den Eltern ist es wichtig zu betonen, dass Ihnen jegliches rechtextremes Gedankengut fernliegt. In Anbetracht der negativen Berichterstattung – zum Teil mit Veröffentlichung des Fotos des Babys – bitten wir Sie, den Fehler zugunsten der Eltern richtigzustellen.Standesamt: "Sturmhorst" heißt eigentlich "Sturmhart"Inzwischen liegt auch eine Stellungnahme des Dresdner Standesamtes vor, dieses teilte schriftlich mit:Das Kind wurde durch das Standesamt Dresden mit den Vornamen SturmhartSiegbald Torsten beurkundet. Sturmhart ist ein eintragungsfähiger Vorname und in Vornamensverzeichnissen nachweisbar.Die Kindeseltern sind grundsätzlich bei der Wahl des Vornamens für lhr Kindfrei in lhren Entscheidungen. Die gewählten Vornamen dürfen dem Kindeswohl nicht widersprechen. Bevor durch das Standesamt Dresden die von den Eltern gewählten Vornamen beurkundet werden, ist die Eintragungsfähigkeit des Vornamens in das Register durch das Standesamt zu prüfen. lm Zweifelsfall werden die Eltern an die Gesellschaft für Deutsche Sprache in Wiesbaden, anden Namen-Service Leipzig oder die Namensberatungsstelle der UniversitätLeipzig verwiesen, um dort ein Gutachten über die Eintragungsfähigkeit desjeweiligen Vornamens ausstellen zu lassen. Abgelehnt wurde in letzter Zeit die Eintragung des Vornamens "Pfefferminza".Ungewöhnliche Vornamen sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Zuständig für die Genehmigung von Vornamen ist das Standesamt. Vornamen wie "November" oder "Gucci" wurden beispielsweise von Standesbeamten bereits erlaubt. Abgelehnt wurde dagegen beispielsweise „Pepsi-Carola“ oder „Lafayette“.(14:50 Uhr Redaktioneller Hinweis: Der Artikel wurde um das Statement des Diakonissenkrankenhauses ergänzt. Auf die Veröffentlichtung des Fotos, das durchs Internet ging, hatten wir bewusst verzichtet. Auch das Dresdner Standesamt machte am späten Nachmittag auf den falsch übermittelten Namen aufmerksam, die entsprechende Stellungnahme haben wir hier ergänzt.)