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Aufenthaltsverbote in der Dresdner Neustadt verhängt

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Die Dresdner Polizei will die Krimi­na­lität in der Neustadt nun mit Aufent­halts­ver­boten eindämmen. "Heute werden die ersten zwei Aufent­halts­ver­bote für Bereiche der Äußeren Neustadt zugestellt", teilte ein Polizei­spre­cher mit. Das Verbot gilt demnach ab sofort für zunächst drei Monate.Mehrfach gefähr­liche Körper­ver­let­zungen"Betroffen von der Maßnahme sind ein 21-jähriger Eritreer sowie ein 23-jähriger Libyer. Beide Männer sind in diesem Jahr bereits mehrfach mit gefähr­li­chen Körper­ver­let­zungen und Verstößen gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz in Erschei­nung getreten. Die Straf­taten hatten sie fast ausschlie­ß­lich inner­halb des nun ausge­spro­chenen Verbots­be­rei­ches begangen", heißt es in einer Mittei­lung der Dresdner Polizei.Revier­leiter: "Sicher­heits­ge­fühl zum Teil nachhaltig gestört"Matthias Imhof, Leiter des Polizei­re­viers Dresden-Nord, teilte dazu mit: "Das Sicher­heits­ge­fühl von Anwoh­nern, Gästen und Gewer­be­trei­benden ist zum Teil nachhaltig gestört. Neben unseren Ermitt­lungen und der erhöhten Präsenz in dem Bereich sind die Aufent­halts­ver­bote ein weiterer Baustein des polizei­li­chen Einsatz­kon­zepts, um die Situa­tion in dem beliebten Stadt­teil wieder zu verbes­sern."Aufent­halts­verbot gilt nachtsDas Aufent­halts­verbot gilt zwischen Königs­brü­cker Straße, Bischofsweg, Kamenzer Straße, Louisen­straße, Martin-Luther-Straße sowie Bautzner Straße zwischen 18:00 Uhr und 06:00 Uhr. Sollten die Flücht­linge in diesem Zeitraum in dem Bereich auftau­chen, werden sie für eine Nacht in Polizei­ge­wahrsam genommen. Zwangs­geld und Zwangs­haft sind weitere mögliche Konse­quenzen bei festge­stellten Zuwider­hand­lungen gegen das Verbot, hieß es von der Polizei.  Auch weitere Aufent­halts­ver­bote werden derzeit geprüft, hieß es.In den vergan­genen Monaten war die Polizei insbe­son­dere an den Wochen­enden immer wieder im Großein­satz. Taschen­dieb­stahl, Überfälle, Schlä­ge­reien und Beläs­ti­gungen sorgten immer wieder für Unmut. Auch Händler, Vereine, Ortsamt und Polizei disku­tierten mehrfach die Proble­matik. Am Scheune-Vorplatz sollte auch durch mehr Beleuch­tung für Sicher­heit gesorgt werden. Von Seiten der FDP wurde zuletzt auch gefor­dert, den Alaun­platz nachts zu beleuchten.Rechts­grund­lage: Sächsi­sches Polizei­ge­setzRechts­grund­lage für die Aufent­halts­ver­bote ist das Sächsi­sche Polizei­ge­setz. In Paragraph 21 heißt es:(2) Die Polizei kann einer Person für höchs­tens drei Monate den Aufent­halt in einem Gemein­de­ge­biet oder -gebiets­teil unter­sagen, wenn Tatsa­chen die Annahme recht­fer­tigen, daß die Person dort eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird. Das Verbot ist zeitlich und örtlich auf den zur Verhü­tung der Straftat erfor­der­li­chen Umfang zu beschränken und darf räumlich nicht den Zugang zur Wohnung der betrof­fenen Person umfassen. Die Vorschriften des Versamm­lungs­rechts sowie die Wahrneh­mung berech­tigter Inter­essen durch die betrof­fene Person bleiben unberührt. Scharfe Kritik an Aufent­halts­verbotDer Dresdner Linken-Politiker Silvio Lang kommen­tierte die Entschei­dung bei Twitter: "Das Beispiel Bautzen macht Schule?! Erschre­ckend. Und noch immer kein einziges Aufent­halts­verbot für Nazis in Sachsen." Hinter­grund: auch in Bautzen wurde kürzlich ein Aufenthaltsverbot für einen Asylbewerber ("King Adobe") verhängt." Lang sagte auf Nachfrage: "Das löst nicht Probleme, sondern verlagert diese nur an andere Orte. Wenn solche Verbote beidseitig ausgesprochen werden, auch für Rechtsextreme, gebe es weniger Aufregung."Polizei­spre­cher Thomas Geithner schil­dert DetailsThomas Geithner, Sprecher der Dresdner Polizei, erläu­terte bei uns im Inter­view, dass es in beiden Fällen um sechs bis sieben Straf­taten seit Jahres­be­ginn geht. "Es handelt sich um keine Lappa­lien", sagte Geithner. Die beiden Fälle stehen aber in keinem Zusam­men­hang. Der Mann aus Eritrea (21) habe in diesem Jahr bereits in Haft gesessen. Er habe beispiels­weise am 14. Mai auf der Alaun­straße eine Glasfla­sche einer Person an den Kopf geworfen. In einem anderen Fall habe er eine abgebro­chene Glasfla­sche als Waffe einge­setzt. Der Libyer habe beispiels­weise am 12. August einer Person den Finger gebro­chen, teilte Geithner mit. Am 13. April soll er an der Beläs­ti­gung einer Frau betei­ligt gewesen sein. Acht Personen hatten auf der Alaun­straße eine Frau beläs­tigt, der Libyer soll einen Helfer attackiert haben. Auf der Görlitzer Straße soll er mit einem Komplizen eine Person geschlagen und zwei Handys gestohlen haben. "Es sind also Straf­taten, die über den 'normalen' Laden­dieb­stahl weit hinaus­gehen", sagte Geithner. Ob und wann diese Fälle von der Staats­an­walt­schaft zur Anklage gebracht werden, konnte Geithner nicht sagen. Es gehe bei den Aufent­halts­ver­boten um eine präven­tive Maßnahme. "Wir probieren das jetzt, nachdem andere Maßnahmen wie unsere regel­mä­ßigen Kontrollen nicht zu einer Verbes­se­rung beige­tragen haben." Weitere Aufent­halts­ver­bote würden geprüft, so Geithner. Man habe eine Gefah­ren­pro­gnose erstellt und dann das Aufent­halts­verbot verhängt. In der Vergan­gen­heit seien solche Verbote zum Beispiel auch gegen Gewalt­täter in der Fußball­szene verhängt worden.

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