Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen läuft aus
Zuletzt aktualisiert:
Frist läuft ab: Sachsen, bei denen es Unklarheiten oder Probleme mit ihrem Rentenversicherungskonto gibt, sollten diese schnell klären lassen. Hintergund: Die Aufbewahrungszeit für DDR-Lohnunterlagen in zahlreichen Archiven endet am 31. Dezember. Betroffen sind Versicherte, die zwischen 1946 und 1974 geboren sind und in der DDR gearbeitet haben, heißt es von der Deutschen Rentenversicherung. In der Regel fehlt der Nachweis des Zeitraums bis zur Wiedervereinigung, sagte ein Sprecher. Die notwendigen Antragsunterlagen gibts im Internet unter www.Deutsche-Rentenversicherung-Bund.de .