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Aufbewah­rungsfrist für DDR-Lohnunterlagen läuft aus

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Frist läuft ab: Sachsen, bei denen es Unklar­heiten oder Probleme mit ihrem Renten­ver­si­che­rungs­konto gibt, sollten diese schnell klären lassen. Hinter­gund: Die Aufbe­wah­rungs­zeit für DDR-Lohnun­ter­lagen in zahlrei­chen Archiven endet am 31. Dezember. Betroffen sind Versi­cherte, die zwischen 1946 und 1974 geboren sind und in der DDR gearbeitet haben, heißt es von der Deutschen Renten­ver­si­che­rung. In der Regel fehlt der Nachweis des Zeitraums bis zur Wieder­ver­ei­ni­gung, sagte ein Sprecher. Die notwen­digen Antrags­un­ter­lagen gibts im Internet unter www.Deutsche-Rentenversicherung-Bund.de .