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Antragsfrist für BRN endet.

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Laut Ordnungsamt müssen Sonder­nut­zungen für das Stadt­teil­fest bis 30. April gestellt werden. Wer also den öffent­li­chen Straßen­raum während der Bunten Republik Neustadt nutzen möchte, sollte sich beeilen. Für Anträge, die verspätet eingehen,  kann eine Bearbei­tung nicht gewähr­leistet werden. Mehr Infos und Formu­lare gibt es hier: www.dresden.de/de/02/035/brn-2015.php