Prozess nach tödlichem Schleuserunfall bei Bahretal
Das tödliche Ende einer Schleuserfahrt beschäftigt ab dem 6. Februar das Dresdner Landgericht. Angeklagt sind ein 23-jähriger Georgier und ein 25 Jahre alter Tadschike. Den beiden Männern wird gemeinschaftliches Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge vorgeworfen.
Der Transporter der Männer mit Flüchtlingen an Bord war im Juli 2023 auf der Flucht vor der Polizei bei Bahretal verunglückt. Eine Insassin, eine 44-jährige Türkin, kam dabei ums Leben. Sechs Verhandlungstage sind angesetzt, ein Urteil soll Anfang März fallen.
Laut Anklage steuerte der Georgier den Kleintransporter über die A17 bei Bad Gottleuba-Berggießhübel aus der Tschechischen Republik kommend in das Bundesgebiet. Nachdem er bemerkte, dass er von einer folgenden Polizeistreife einer Kontrolle unterzogen werden sollte, beschleunigte er und versuchte, sich so der Feststellung zu entziehen. Dabei kam er bei Bahretal von der Fahrbahn ab und überschlug sich mit dem von ihm gesteuerten Transporter mehrfach. Dies hatte zur Folge, dass sich die im Fahrzeug ungesichert transportierten Geschleusten schwer verletzten.
Erst durch alarmierte Kräfte der Feuerwehr konnte das stark beschädigte Fahrzeug geöffnet werden. Eine 44-jährige Frau erlag ihren schweren Verletzungen und verstarb noch am Unfallort.
Der verletzte Fahrer ergriff zunächst zu Fuß die Flucht. Die Bundespolizei bat die Bevölkerung bei der Fahndung um Mithilfe. Ein Hubschrauber und ein Spürhund kamen zum Einsatz. Wenig später wurde der Georgier gefasst. Da dieser unfallbedingt ebenfalls verletzt war, wurde er in eine Klinik eingeliefert und dort von Einsatzkräften bewacht.
Der tadschikische Beschuldigte soll die Fahrt des georgischen Beschuldigten mit einem anderen Transporter begleitet und diesen durch Zusendung von Informationen während der Fahrt bei der Einschleusung unterstützt haben. Die Beschuldigten wurden am 13.07.2023 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Pirna am 14.07.2023 Haftbefehl gegen die Beschuldigten erlassen. Die Beschuldigten befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der georgische Beschuldigte ist bereits wegen Einschleusens von Ausländern vorbestraft und stand aufgrund dieser Verurteilung unter Bewährung. Der tadschikische Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Die Beschuldigten haben zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht. Das Landgericht Dresden muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.