Anklage nach Granatenfund am Dresdner Hauptbahnhof
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat nach dem Fund von zahlreichen Handgranaten und anderen Waffen Anklage gegen zwei Bosnier wegen unerlaubter Einfuhr und Besitzes von Kriegswaffen erhoben. Der 17-jährige bosnische Jugendliche und sein 29-jähriger Begleiter waren im Februar an der Bayrischen Straße der Polizei im Parkverbot aufgefallen.
Im Kofferraum wurden zahlreiche scharfe Handgranaten gefunden. Insgesamt sollen die beiden Männer 95 Handgranaten, vier vollautomatische Gewehre, acht Pistolen, sowie Munition über Tschechien nach Deutschland gebracht haben. Die Waffen sind in verschiedenen Verstecken im Fahrzeug verbaut entdeckt worden. Direkt nach dem Zugriff war von 17 Handgranaten die Rede.
Im Verlauf der Ermittlungen waren die Ermittler des BKA und der Staatsanwaltschaft Dresden auf einen weiteren Bosnier gestoßen, der im Zusammen mit den Terroranschlägen in Paris gesucht wurde. Er ist kürzliche in der Nähe von Halle/Saale festgenommen worden.
Die Mitteilung der Dresdner Staatsanwaltschaft:
Den Beschuldigten liegt zur Last, aus Bosnien-Herzegowina kommend, am 18.02.2019 bis zu ihrer gegen 15:00 Uhr vor dem Hauptbahnhof in Dresden durch die Bundespolizei erfolgten Feststellung vorsätzlich eine Vielzahl von Waffen, Munition und Kriegswaffen (u.a. 95 Handgranaten, 4 vollautomatische Gewehre, 8 halbautomatische Faustfeuerwaffen sowie Munition verschiedener Kaliber für Kurz- und Langwaffen) über die deutsch-tschechische Grenze in das Bundesgebiet eingeführt zu haben (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und des LKA Sachsen vom 20.02.2019).
Die Staatsanwaltschaft Dresden geht davon aus, dass die Beschuldigten sich durch wiederholten grenzüberschreitenden Transport und gewinnbringenden Weiterverkauf der Waffen Einnahmen verschaffen wollten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Im Zuge der von der Staatsanwaltschaft Dresden und dem Bundeskriminalamt gemeinsam geführten Ermittlungen haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Waffen zur Vorbereitung eines Terroranschlags eingeführt worden waren.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Einen Termin zur Hauptverhandlung bestimmt das Landgericht Dresden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beschuldigten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig zu gelten haben.