Anklage im Fall einer Messerattacke erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage wegen des Anschlags am 4. Oktober 2020 in Dresden vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts erhoben. Der Angeklagte ist des Mordes, versuchten Mordes sowie der gefährlichen Körperverletzung hinreichend verdächtig, so die Bundesanwaltschaft.
Der Syrier stach am 4. Oktober 2020 gegen 21:25 Uhr in der Nähe des Kulturpalastes in Dresden unvermittelt auf zwei Männer (53 und 55 Jahre) ein. Einer der Männer verstarb an seinen tödlichen Verletzungen. Das zweite Tatopfer überlebte den Anschlag schwer verletzt. Der Angeschuldigte soll dabei aus einer radikal-islamistischen
Gesinnung heraus gehandelt haben. Die beiden Tatopfer hatte er ausgewählt, um sie als Repräsentanten einer vom ihm als „ungläubig“ abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung mit dem Tode zu bestrafen.
Der Angeklagte wurde am 20. Oktober 2020 vorläufig festgenommen. Er befindet sich seit dem 21. Oktober 2020 in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Dresden und seit dem 10. November 2020 aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tage.
gezogen (vgl. Pressemitteilung Nr. 45 vom 11. November 2020).