++ EIL ++

Anklage gegen rechtster­ro­ristische „Gruppe Freital“

Zuletzt aktualisiert:

Ein Jahr nach einer Anschlag­serie von Rechts­ex­tremen in Freital hat der General­bun­des­an­walt  sieben Männer und eine Frau angeklagt. Er werfe ihnen vor, eine rechts­ter­ro­ris­ti­sche Verei­ni­gung gegründet zu haben, berich­teten „Süddeut­sche Zeitung“, NDR und MDR am Montag. Die mehr als 160 Seiten starke Ankla­ge­schrift sei den Anwälten in diesen Tagen zugestellt worden. Eine Bestä­ti­gung der Bundes­an­walt­schaft in Karls­ruhe gab es zunächst nicht.Von Juli 2015 an hätten die Mitglieder der „Gruppe Freital“ versucht, ihre rechts­ex­tre­mis­ti­sche Gesin­nung durch­zu­setzen, indem sie Anschläge begingen. Ziele waren etwa Wohnpro­jekte von politisch Anders­den­kenden (Overbeck­straße in Dresden) und Flücht­lings­heime in Dresden und Freital. Dazu sollen sich die Verdäch­tigen eine große Menge pyrotech­ni­scher Spreng­körper aus Tsche­chien beschafft haben. Nach früheren Angaben der Bundes­an­walt­schaft soll die Gruppe 2015 drei Spreng­stoff­an­schläge begangen haben: im September auf eine Flücht­lings­un­ter­kunft in Freital, im Oktober auf ein alter­na­tives Wohnpro­jekt in Dresden auf der Overbeck­straße und in der Nacht zum 1. November auf eine weitere Asylbe­wer­ber­un­ter­kunft in Freital. Bei diesem Anschlag wurde ein Bewohner verletzt. Es kam zwar niemand ums Leben, die Ermittler gehen gleich­wohl von versuchtem Mord aus: Die Täter hätten den Tod der Opfer billi­gend in Kauf genommen, heißt es in der Ankla­ge­schrift. Zum dritten Anschlag hatte der General­bun­des­an­walt im April mitge­teilt: „Zu schwe­reren oder gar tödli­chen Verlet­zungen kam es nicht, weil sich die übrigen Bewohner noch recht­zeitig im Flur der Unter­kunft in Sicher­heit bringen konnten.“ Auch gefähr­liche Körper­ver­let­zung und das Herbei­führen einer Spreng­stoff­ex­plo­sion wird den Angeklagten zur Last gelegt.Der Prozess gegen die unter Terror­ver­dacht stehenden Mitglieder der „Gruppe Freital“ soll im Speise­saal einer neuen Flücht­lings­un­ter­kunft in Dresden statt­finden. Das Oberlan­des­ge­richt Sachsen hatte im Juli mitge­teilt, das öffent­liche Inter­esse sei so groß, dass die Sitzungs­säle am Gericht nicht ausreichten. Das künftige Flücht­lings­do­mizil werde für die Zwecke des Prozesses angepasst, hieß es. Erst nach Ende der Verhand­lung soll das Gebäude dann seinem ursprüng­li­chen Zweck dienen. (mit dpa)Hinter­gründe und eine Chronik der Ereig­nisse finden sie hier.