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Angeklagte im Anneli-Prozess schuldfähig - Urteil wohl im September

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Die beiden Angeklagten im Anneli-Prozess am Dresdner Landge­richt sind nach Einschät­zung von Gutach­tern schuld­fähig. Weder bei Markus B. noch Norbert K. sahen die Psych­iater Anzei­chen für eine Erkran­kung, seeli­sche Störung oder psychi­sche Beein­träch­ti­gung, wie Hans-Ludwig Kröber und Matthias Lammel am Donnerstag in der Verhand­lung um die Entfüh­rung und Ermor­dung der Gymna­si­astin aus Klipp­hausen (Landkreis Meißen) erklärten. Danach sind die beiden Angeklagten normal intel­li­gent, B. ein sich überschät­zender „Macher“ und K. ein Typ, der sich eher Anderen anpasst.Die Männer sind wegen erpres­se­ri­schen Menschen­raubes mit Todes­folge angeklagt, der Jüngere zudem wegen Mordes. Sie sollen die Tochter eines Unter­neh­mers am 13. August 2015 unweit ihres Eltern­hauses in Robschütz verschleppt und von ihrem Vater Lösegeld gefor­dert haben - 1,2 Millionen Euro. Die 17-Jährige wurde tags darauf im Versteck der Entführer in einem Nachbarort erdros­selt, ihre Leiche auf dem Anwesen versteckt. Die Rechts­me­di­ziner fanden um ihren Hals zwei Kabel­binder und einen Spann­gurt.B. habe „geltungs­be­dürf­tige Persön­lich­keits­züge“, ein unkri­ti­sches Selbst­bild, überschätze seine Möglich­keiten und Leistungs­fä­hig­keit, sagte Kröber. Der gelernte Koch hat krimi­nelle Erfah­rung und wurde zwischen 1997 und 2002 zwölf Mal wegen Betrugs, Urkun­den­fäl­schung und Fahrens ohne Fahrer­laubnis verur­teilt, wie die Vorsit­zende Richterin verlas. Zwei Mal war er im Gefängnis. So kaufte er mit gesperrter EC-Karte von seinem ungedeckten Konto Bahn-Fahrkarten per Lastschrift und machte sie zu Bargeld. Er selbst will zu Vorstel­lungs­ge­sprä­chen quer durch Deutsch­land gereist sein.„Ihm fehlt es an erfor­der­li­cher Einsicht, Unrecht getan zu haben“, befand das Karls­ruher Gericht damals. „Er hält sich vermut­lich für schlauer als er ist“, resümierte Kröber. Bei B. gebe es eine gewisse Diskre­panz zwischen Realität und von ihm gepflegter Legende.K. ist laut Lammel ein passiver Mann, „der sich gern beiordnet“. Ihm falle es sehr schwer, in schwie­rigen Situa­tionen die Fronten zu wechseln. Ein Abhän­gig­keits­ver­hältnis zu B. aber sieht er nicht. K. habe die Tat ihm gegen­über bedauert, „er war sehr betroffen“.Der seit Ende Mai laufende Prozess wird am 23. August fortge­setzt. Die Kammer termi­nierte zwei weitere Tage Anfang September. Nach Angaben der Richterin könnte das Urteil am 5. September verkündet werden. (DPA)