An Feiertagen im November gilt in Dresden Tanzverbot
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An den den Gedenktagen wie dem sonntägigen Volkstrauertag, sowie Buß- und Bettag und dem Totensonntag gilt ein Tanzverbot in Dresden. Darauf hat das Ordnungsamt hingewiesen. Demnach gibt es besondere Vorschriften für Gastwirte, Spielhallenbetreiber oder Zirkusse. Öffentliche Tanzveranstaltungen und andere Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieser Tage widersprechen, sind von 3 bis 24 Uhr verboten. Sportveranstaltungen sind demnach erst nach 11 Uhr erlaubt. In den vergangenen Jahren gab es vereinzelt Verstöße, 2015 wurde ein dreistelliges Bußgeld verhängt. Verstöße können mit bis zu 5000 Euro geahndet werden.