Alkoholverbotszonen im LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge festgelegt
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Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gilt ab dem heutigen Mittwoch in bestimmten Bereichen ein Alkoholverbot. Aufgrund der neuen Corona-Regeln musste der Landkreis diese Zonen selbst festlegen.
Ab sofort ist der Ausschank oder Konsum von Alkohol generell verboten:
- vor gastronomischen Einrichtungen
- auf Sport- und Spielflächen
- bei Haltestellen und in der Nähe von Bahnhöfen
- auf Parkplätzen und Parkhäusern
- in Park- und Grünanlagen
- vor dem Eingangsbereich von Geschäften
Die Allgemeinverfügung gilt vom 24.11. bis zum 12. Dezember und ist einsehbar unter www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html .