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  • Alkoholisiert am Steuer ist nicht ohne Grund verboten. Das bekam ein 18-Jähriger nun zu spüren. (Symbolbild)

Alkoholisierter Autofahrer (18) landet im Gleisbett

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Dieser Abend lief wohl nicht so wie erwartet: Ein 18-Jähriger hat sich unter starkem Alkoholeinfluss ans Steuer seines Audi A4 gesetzt. Der junge Mann war am frühen Sonntagmorgen gegen 3.50 Uhr auf der Sternstraße in Dresden-Mickten unterwegs, als er falsch abbog und in das Gleisbett der Straßenbahn in Höhe der Haltestelle „Brockwitzer Straße“ landete.

Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Der Audi blieb allerdings stecken, dem jungen Deutschen blieb nichts anderes übrig, als die Polizei zu alarmieren. Auch die Straßenbahnen konnten in dem Bereich zunächst nicht rollen.

Ein Atemalkoholtest ergab 1,7 Promille bei dem 18-Jährigen. So endete der süffige Abend für den frisch gebackenen Erwachsenen, mit einem Polizeieinsatz, 4.000 Euro Sachschaden und dem Entzug des Führerscheins. Zudem ermitteln die Beamten wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs.

Alkohol am Steuer? Das sind die Regeln

In Deutschland gilt nicht nur für Fahranfänger in der Probezeit, sondern generell für alle unter 21-Jährigen ein absolutes Alkoholverbot. Ab 0,5 Promille drohen mindestens 500 € Strafe, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg – auch ohne Fahrfehler.

Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – egal, ob man sicher fährt oder nicht. Folge: Führerscheinentzug, Geld- oder Freiheitsstrafe.

Ab 1,6 Promille ist zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nötig, um den Führerschein zurückzubekommen.

Übrigens: Auch bei 0,3 Promille gilt bereits eine  relative Fahruntüchtigkeit. Heißt konkret: Wer auffällig fährt (z. B. Schlangenlinien), macht sich strafbar. Und generell gilt, wer alkoholisiert Unfälle baut oder Wiederholungstäter ist, muss mit deutlich härteren Strafen rechnen.