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Aktuelle Corona-Regeln im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Zuletzt aktualisiert:

+++Neue Regeln für den Landkreis+++

Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gelten ab heute wieder schärfere Kontaktbeschränkungen. Weil die Infektionszahlen weiter steigen dürfen sich nur noch ein Hausstand und eine weitere Personen treffen – Kinder unter 15 Jahren zählen dabei nicht. Zudem ist das Verlassen des Hauses ohne triftigen Grund untersagt. Zu triftigen Gründen gehören u.a. die Fahrt zur Arbeit, Arzt- oder Schulbesuche sowie einkaufen. Der Inzidenzwert im Landkreis liegt bei über 130.

Pressemitteilung Landkreis

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde am 22.03.2021 den dritten Tag in Folge überschritten. Somit wären ab dem zweiten darauffolgenden Werktag, also am 24.03.2021, durch den Landkreis die bekanntgemachten Lockerungen aufzuheben.

In der Corona-Pressekonferenz des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und des Sächsischen Kabinetts wurde über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie gesprochen. Bis zu einem endgültigem Ergebnis, welche Regelungen künftig in Sachsen gelten sollen, bleiben die bisherigen Lockerungen im Landkreis Sächsische Schweiz weiterhin bestehen.

Damit soll ein ständiger Wechsel der gültigen Regelungen in unserem Landkreis vermieden werden.

Zudem ist die Steigerung der Infektionszahlen im Landkreis nicht auf die vorgenommenen Lockerungen zurückzuführen. Der derzeitige Schwerpunkt des Infektionsgeschehens liegt in den Schulen und Kindertageseinrichtungen. Der Landkreis erhofft sich aufgrund der kommenden Ferien eine Entspannung in diesem Bereich.

Somit gilt weiterhin:

·Click & Meet im Einzel- und Großhandel nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum ist möglich. Erlaubt ist maximal ein Kunde pro angefangenen 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige zählen nicht mit.

·Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, ist erlaubt.

·Die Öffnung von weiteren körpernahen Dienstleistungen wie z. B. Kosmetik- und Tattoostudios, mit wöchentlicher Testung des Personals, ist zulässig. Kunden müssen einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen.

·Die Öffnung von botanischen Gärten, Zoos und Tierparks mit vorheriger Terminbuchung ist möglich. Gleiches gilt für die Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten. Musikschulen dürfen Einzelunterricht durchführen.

Nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 vom 05.03.2021 gelten ab 24.03.2021 jedoch folgende Beschränkungen:

·Kontaktbeschränkungen nach § 8c Abs. 2 SächsCoronaSchVO. Der gemeinsame Aufenthalt ist nur gestattet

• den Angehörigen eines Hausstandes und

• einem Angehörigen eines weiteren Hausstandes

• Kinder unter 15 Jahre zählen nicht

·Ausgangsbeschränkungen nach § 8e Abs. 1 SächsCoronaSchVO,

demnach ist das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt.

+++Testungen im größeren Umfang+++

In Bad Schandau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge werden heute im „Haus des Gastes“ kostenlose Corona-Testungen angeboten. Bis 18 Uhr können sich die Menschen mittels eines PCR Tests auf das Virus testen lassen. Am Freitag soll es ebenso ein Angebot in Rathmannsdorf geben. Der genaue Ort wird aber noch bekannt gegeben. Hintergrund für die Massentestungen ist das gehäufte Auftreten der südafrikanischen Corona-Virus Variante, teilte das Landkreis mit.

Auszug Pressemitteilung

Groß angelegte kostenfreie Testangebote mit PCR-Tests für die Bevölkerung sind geplant

·am Mittwoch, dem 24.03.2021, von 08:00 bis 18:00 Uhr, in Bad Schandau im Haus des Gastes,

·am Freitag, dem 26.03.2021, von 08:00 bis 19:00 Uhr, in Rathmannsdorf.

Kostenloses Schnelltestmöglichkeiten im Landkreis

Eine Übersichtsliste der derzeit bekannten kostenlosen Testzentren/Testmöglichkeiten im Landkreis ist unter www.landratsamt-pirna.de/kostenlose-schnelltests-im-landkreis.html verfügbar. Diese Übersicht wird fortlaufend aktualisiert.