AfD will Klage gegen die neue Corona-Schutzverordnung einreichen
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Die sächsische AfD-Fraktion will die neue Corona-Schutzverordnung vom Verfassungsgericht des Freistaates überprüfen lassen. Die Fraktion ist der Meinung, dass die Verordnung nicht verfassungsgemäß sei, denn die Begründung fehle. Außerdem seien viele Bereiche nicht ausdifferenziert und gewisse Berufsgruppen würden benachteiligt werden, so Fraktionschef Jörg Urban. So soll auch geprüft werden, in welchem Umfang eine Maskenpflicht notwendig ist. Vom Verfassungsgericht in Leipzig erhofft man sich, dass ein gesetzlicher Rahmen für die Schutzverordnung gesetzt wird. Die Normenkontrollklage soll heute noch per Fax an das Verfassungsgericht geschickt werden