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Ärztin wegen gefälschter Impfausweise angezeigt

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Eine Ärztin aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde gegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse bei der Staatsanwaltschaft Dresden angezeigt. Das teilte die Landesärztekammer mit.

Die Frau soll bei Kindern eine Masernimpfung in den Impfausweis eingetragen haben, obwohl diese nicht durchgeführt wurde. Stattdessen soll die Ärztin homöopathisch „geimpft“ haben. Die vorgelegten Impfausweise soll sie anschließend mit dem Wissen ausgefüllt haben, dass die Eltern der nicht mit der Masernschutzimpfung geimpften Kinder diesen Ausweis in Gemeinschaftseinrichtungen vorgelegen, um die dortigen Entscheidungsträger zu täuschen und ohne Masernschutz zur Aufnahme in die Gemeinschaftseinrichtung zu bewegen. Die Täuschung war offensichtlich erfolgreich, denn es wurden bereits Kinder auf diese Weise aufgenommen, so die Landesärztekammer.

Nach Ansicht der Sächsischen Landesärztekammer hat sich die Ärztin damit des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß § 278 StGB und der Beihilfe zur mittelbaren Falschbeurkundung gemäß §§ 271, 27 StGB strafbar gemacht. Dies kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.

Bereits seit Juli 2020 weist die Sächsische Landesärztekammer immer wieder darauf hin, dass Ärzte, die Atteste wider besseren Wissens oder gar aus Gefälligkeit ohne individuelle Untersuchung/Konsultation ausstellen, gegen § 25 der Berufsordnung verstoßen und sich unter Umständen auch wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafbar machen.

Ein Arzt hat bei der Ausstellung ärztlicher Gutachten und Zeugnisse mit der notwendigen Sorgfalt zu verfahren und nach bestem Wissen seine ärztliche Überzeugung auszusprechen. Sogenannte Gefälligkeitsatteste ohne gesicherte ärztliche Diagnose werden nicht als berufsrechtsgemäß angesehen.