Änderungen für Sozialen Wohnungsbau: „Richtige Richtung, aber zu wenig“
Dresdens Sozialbürgermeisterin hat enttäuscht auf die neue Förderungslinie für den Sozialen Wohnungsbau reagiert. Die Anpassungen würden in die richtige Richtung gehen, so Kristin Kaufmann, ihnen fehle aber der Wumms für die dauerhafte Sicherung von bezahlbarem Wohnen.
Der Freistaat hatte am Dienstag beschlossen, die Förderung für Dresden und Leipzig zu erhöhen. Unter anderem steigt der Mietzuschuss von 40 auf 45 Prozent der Miete. Die bisherige Deckelung auf einen Maximalbetrag von höchstens 4,80 Euro pro Quadratmeter und Monat entfällt. Die Streichung des Maximalbetrages sei zu begrüßen, so Kaufmann, weil somit einige Projekte wieder machbar wären. Aber: Insbesondere für größere Vorhaben, die eine ganze Reihe komplexer und teurer Baustandards erfüllen müssen, wird die Förderung auch weiterhin nicht ausreichen, so Kaufmann. „Wenn die Miete dann immer noch deutlich über 7,50 Euro pro Quadratmeter liegt, kann von sozialem Wohnungsbau eigentlich keine Rede sein.“
Die Sozialbürgermeisterin wünscht sich eine Aufstockung des Zuschusses. Die Förderung müsse so bemessen sein, dass sich Haushalte mit Wohnberechtigungsschein die neuen Sozialwohnungen auch leisten können. „Wahrscheinlich braucht die Richtlinie schon bald wieder ein Update“.
Basierend auf Daten der Kommunalen Bürgerumfrage 2022 haben insgesamt 66.500 Mieterhaushalte in Dresden Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und damit auf eine geförderte Sozialwohnung. Das entspricht einem Anteil von 22 Prozent aller Dresdner Haushalte bzw. 27 Prozent aller Dresdner Mieterhaushalte.
Im Jahr 2022 stellte das Sozialamt insgesamt 2.315 Wohnberechtigungsscheine aus, 2021 waren es 2.391. Doch der Schein sichert nicht automatisch eine Sozialwohnung – er dient lediglich als Nachweis für die Wohnungsberechtigung.
