Absolutes Halteverbot auf der St. Petersburger und keinen juckt es
Das neue absolute Halteverbot an der St. Petersburger Straße in Dresden wird zur Zeit noch von einigen Autofahrern ignoriert. Das Straßen- und Tiefbauamt will deswegen schnellstmöglich noch eine Sperrmarkierung aufmalen. Zudem will das Ordnungsamt ab heute entlang der St. Petersburger deutlich mehr kontrollieren, teilte eine Stadtsprecherin mit.
Bei zwei Kontrollaktionen in den vergangenen Tagen haben 84 PKW-Halter Knöllchen erhalten, 54 am Samstag, 30 am Montag. Nach dem tödlichen Unfall mit einer Radfahrerin, hatte sich Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain dafür ausgesprochen, die Parkplätze zu entfernen. Eine Autofahrer hatte die Autotür geöffnet, ohne auf die von hinten kommende Radfahrerin zu achten. Der Fahrradclub ADFC hatte auf mehr Sicherheit gedrängt.
Das Ordnungsamt teilte dazu mit:
Am Freitag, den 21. Juni, wurden zunächst Informationen (Vorwarnzettel) an allen in dem Bereich parkenden Fahrzeugen angebracht. Am Samstag (22. Juni) sowie am Montag (24. Juni) wurden die Verstöße gegen das Haltverbot kostenpflichtig verwarnt. Ab Mittwoch, den 26.6.19 wird der Bereich beidseitig verstärkt überwacht, um Ordnungswdrigkeiten zu verhindern und zu ahnden. Verkehrsteilnehmer, die ein absolutes Haltverbot missachten, müssen immer damit rechnen, dass sie abgeschleppt werden.
Zudem teilte das Amt für Stadtentwicklung mit:
In den vergangenen Monaten haben wir in einer gemeinsamen Fleißarbeit zwischen dem Geschäftsbereich, Stadtplanungsamt, Hochbauamt und insbesondere dem Straßen- und Tiefbauamt eine Lösung gefunden, um die gefährliche Strecke entlang der St. Petersburger Straße entschärfen zu können. Als Kompensation für die wegfallenden Anwohnerstellplätze haben wir eine Fläche auf dem Ferdinandplatz öffentlich gewidmet und in die Bewirtschaftung des Straßen- und Tiefbauamtes aufgenommen. Somit war der Weg frei, um die entsprechenden verkehrsrechtlichen. Anordnungen als Beschilderung vorzunehmen. Leider ist festzustellen, dass die Flächen derzeit noch in erheblichen Maße als Parkflächen genutzt werden. Die Erfahrung zeigt, dass es etwas dauert bis neue verkehrsrechtliche Anordnungen umfänglich wahrgenommen und eingehalten werden. Nichtsdestotrotz wird das Straßen- und Tiefbauamt in Kürze das neue
Parkverbot noch deutlicher hervorheben, indem die ehemaligen Parkflächen so schnell wie möglich durch Sperrmarkierungen gekennzeichnet werden.