Abschiebung im Hechtviertel schlägt hohe Wellen
Die Abschiebung einer armenischen Familie aus dem Hechtviertel in Dresden schlägt hohe Wellen. Der Sächsische Flüchtlingsrat kritisierte dabei insbesondere die Landesdirektion Sachsen, die die Abschiebung angeordnet hat. Nach Auskunft der Dresdner Polizei "stellte die Anordnung der Landesdirektion insbesondere darauf ab, dass die Familienmitglieder auch getrennt abgeschoben werden können." Der 37-jährige Vater mit den beiden 6 und 8 Jahre alten Söhnen ist von der Polizei noch in der Nacht nach Düsseldorf gebracht worden. Dort soll eine Chartermaschine eine Sammelabschiebung nach Armenien durchführen. "Eine Sammelabschiebung nach Armenien in dieser Form habe ich noch nie erlebt", sagte Thomas Hoffmann vom Sächsischen Flüchtlingsrat. Ein Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht gegen die Abschiebung wurde am Dienstagmittag abgelehnt (Az.3 L 1066/17). Wie zudem bekannt wurde, hat der Fall auch eine gerichtliche Vorgeschichte (Aktualisierung am Ende des Beitrages). 10-jährige Tochter vermisstDie 34-jährige Mutter kam nachts wegen gesundheitlicher Probleme ins Krankenhaus. "Sie wird dort aber nicht bewacht, kann sich selbst entlassen", teilte ein Polizeisprecher mit. Eine Abschiebung der Frau heute sei faktisch nicht mehr möglich, die Landesdirektion sei dort nun wieder am Zuge. Ungeklärt ist der Verbleib der 10-jährigen Tochter. Sie gilt als vermisst, teilte die Polizei mit. Möglicherweise ist sie bei Bekannten im Umfeld der Familie untergekommen. Man behandle den Fall aber nun wie einen normalen Vermisstenfall.Der Sächsische Flüchtlingsrat kritisierte insbesondere die Art und Weise der Abschiebung. In einer Mitteilung des Vereins heißt es: "Erschreckend ist, dass die Ausländerbehörde Dresden die Familie in falscher Sicherheit wiegte. Nach einer gescheiterten Abschiebung Anfang August versuchte die Mutter, mittels Tabletten Suizid zu begehen. Am 30. August forderte die Behörde die Mutter auf, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen, wenige Tage später erfolgte die Einladung für den 2. November. Familie und Unterstützer gingen davon aus, dass eine Abschiebung vorerst nicht zu befürchten sei. Gestern jedoch, am 18. September, klopfte die Polizei an der Tür. Für die Mutter bedeutete das den Zusammenbruch, sie wurde ins Krankenhaus eingeliefert."Landesdirektion äußert sichDie Landesdirektion Sachsen hat am Dienstagnachmittag ausführlich zu dem Fall Stellung bezogen. Sprecher Holm Felber teilte auf unsere Anfrage schriftlich mit:Die Eltern der Familie reisten im Oktober 2006 ins Bundesgebiet ein. Im Dezember des gleichen Jahres wurde die erste Tochter Emma geboren. Die beiden Söhne folgten 2009 und 2011. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte die Asylanträge für Eltern und Tochter im Januar 2008 ab. Die Anträge für die Söhne wurden im September 2009 und im November 2015 abgelehnt. Die Familie kam der Ausreisepflicht nicht nach. Daraufhin wurden aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet. Da die Eltern sich als irakische Staatsangehörige ausgegeben hatten, konnten aufgrund der Situation im Irak die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen nicht vollzogen werden.Im Rahmen einer Expertenanhörung im Februar 2014 stellte sich heraus, dass die Familie die Behörden über ihre Identität massiv getäuscht hatte. Insbesondere verfügt die Familie nicht über die irakische, sondern über die armenische Staatsangehörigkeit. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurden nur aufenthaltsbeendende Maßnahmen mit dem Ziel der Abschiebung nach Armenien eingeleitet.Wegen mehrerer Anträge auf Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen bei der Ausländerbehörde der Stadt Dresden musste das Verfahren zwischenzeitlich ruhen. Mit Urteil vom 07.09.2016 lehnte das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Anträge auf Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen rechtskräftig ab. Die Reisefähigkeit der Mutter wurde im Herbst 2016 mit einem amtsärztlichen Gutachten festgestellt.Im August 2017 scheiterte ein Abschiebeversuch trotz der Begleitung durch Arzt und Sicherheitspersonal an der massiven Renitenz der Familie im Flugzeug.Anschließend wurde erneut geltend gemacht, dass Mutter und Kinder nicht reisefähig seien. Es wurden jedoch keine ärztlichen Gutachten vorgelegt, die eine Aussetzung der Abschiebung gerechtfertigt hätten. Auch ein erneuter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung vom August 2017 wurde durch die Ausländerbehörde bei der Stadt Dresden abgelehnt. Die Stadt erteilte auch keine Duldungen mehr.Bei der Abschiebung wurde die 10-jährige Tochter der Familie nicht angetroffen. Die Eltern verweigerten jegliche Angaben zum Aufenthaltsort ihres Kindes. Die Polizei gab daraufhin eine Vermisstenanzeige auf. Die Mutter wurde aufgrund psychischer Probleme in ein Krankenhaus eingeliefert. Aufgrund der Erfahrungen aus dem Abschiebungsversuch im August 2017, insbesondere der massiven Renitenz im Flugzeug, wurde im Vorfeld der jetzigen Maßnahme die Familientrennung in Betracht gezogen. Derzeit sind der Vater und die beiden Söhne auf dem Weg zur Abschiebung.Kritik an EntscheidungLandespolitiker von Grünen und Linken kritisierten das Vorgehen in dem Fall. Auch in den sozialen Medien fragten viele Kommentatoren, warum eine gut integrierte Familie nach über 10 Jahren abgeschoben werde, während in anderen Fällen Abschiebungen zum Beispiel bei Straffälligkeit Abschiebungen angezeigt wären.Ausländerbeauftragter prüft SachverhaltSachsens Ausländerbeauftragter, Geert Mackenroth, teilte per Twitter zu dem Fall mit, er prüfe den Sachverhalt und habe die Ausländerbehärde um Stellungnahme gebeten. "Manches spricht für mehrfach fehlerhaftes Behördenhandeln. Aber kein Schnellschuss."Grünen fragen im Rathaus nachDie Dresdner Grünenpolitikerin Tina Siebeneicher hat einen Fragenkatalog zu dem Fall an Oberbürgermeister Hilbert geschickt. "Die Dresdner Ausländerbehörde war informiert darüber, dass bei der Mutter eine rezidivierende, depressive Störung diagnostiziert ist. Eben deshalb ist eine amtsärztliche Untersuchung für November angesetzt gewesen. Ich möchte wissen, ob die Ausländerbehörde gegenüber dem Innenministerium auf den Gesundheitszustand der Mutter hingewiesen hat, mit dem Ziel zum Schutz der Familie und der Mutter eine Abschiebung zu verhindern. Ich habe eine Anfrage an den Oberbürgermeister eingereicht um Klarheit darüber zu bekommen, welche rechtliche Handhabe die Dresdner Ausländerbehörde in einem solchen Fall gegenüber dem Land hat.Die Abschiebung hatte am Montagabend für Proteste von Anwohnern, Freunden und Demonstranten des Bündnisses 'Nope' gesorgt. Zeitweise demonstrierten 60 - 80 Personen rund um die Wohnung an der Fichtestraße. Wir hatten darüber am Montagabend exklusiv berichtet.Pfefferspray-Einsatz nach DemoSpäter setzte die Polizei auch Pfefferspray gegen einige Personen ein, allerdings gab es keinen direkten Zusammenhang zu der Abschiebung. Laut Polizei "liefen noch etwa 50 Personen aus der ursprünglichen Versammlung gemeinsam in Richtung Johann-Meyer-Straße. Dort wurden sie von Polizeibeamten gestoppt und aufgefordert den Ort zu verlassen. Der Aufforderung kamen sie nach. Auf dem Weg kam es zu einer Sachbeschädigung an einem Wahlplakat. Bei der Festnahme des Tatverdächtigen kam es zum Einsatz von Pfefferspray."Mutter und Tochter in DresdenWas nun aus der Mutter und der Tochter wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Die armenische Familie von der Fichtenstraße mit den Kindern Emilia (10), André (8) und Alen (6) wurde von Nachbarn als hilfsbereit und vertrauenswürdig beschrieben. Sie lebten demnach seit elf Jahren in Deutschland. Die endgültige Entscheidung zur Abschiebung erfolgte erst jetzt. Auch warum sich dieser Prozess so lange hingezogen hat, wurde bei der zuständigen Landesdirektion angefragt.Fall hat Vorgeschichte - Prozess wegen falscher IdentitätDer Fall hat allerdings bereits eine gerichtliche Vorgeschichte. Die Frau hatte sich nach einem Bericht der Bild-Zeitung neun Jahre lang als Irakerin ausgegeben. In dem Bericht vom August 2017 wird ein deutschsprechender Freund der Familie zitiert: "Sie ist nach Deutschland vor der armenischen Mafia geflohen, der Schleuser riet ihr, eine falsche Identität anzunehmen." Der Sächsische Flüchtlingsrat bestätigte diese Schilderung bei uns im Interview: ihr sei geraten worden, eine andere Identität anzunehmen. Ein Verfahren am Amtsgericht Dresden sei gegen eine Geldauflage von 150 Euro eingestellt worden. Gerichtssprecherin Birgit Keeve bestätigte auf unsere Anfrage, dass das Verfahren vorläufig eingestellt wurde, wenn die Frau 150 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlt. In dem Verfahren spielte laut Bericht auch die Erkrankung der Frau eine Rolle, diese könne in Deutschland besser behandelt werden, hieß es zur Begründung der Duldung in Deutschland.Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Abschiebung abDas Verwaltungsgericht hat nach Angaben des Sächsischen Flüchtlingsrates einen Eilantrag gegen die Abschiebung am Dienstagvormittag abgelehnt. Damit steht der sofortigen Abschiebung des Vaters mit den beiden Söhnen aus juristischen Gründen nichts im Wege, der Abflug war für 12:00 Uhr geplant.Das Verwaltungsgericht teilte auf Anfrage mit: "Für die Ablehnung wurden einerseits formale Gründe angeführt. Die Eilanträge wurden als unzulässig eingestuft, da sie aus "von den Antragstellern zu vertretenden Gründen so spät gestellt wurden, dass dem Gericht nicht mehr ausreichend Zeit für eine Entscheidung" geblieben ist. Außerdem führte Gerichtssprecher Robert Bendner aus, dass bereits Mitte 2016 tatsächlich entsprechende Anträge gestellt worden waren, nachdem die Stadt Dresden Anträge der Familie auf Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen abgelehnt hatte. "Diese Eilanträge hat das Gericht unter ausführlicher Würdigung des Vortrags der damaligen Anwältin mit Beschluss vom 20. Juni 2017 abgelehnt – die dagegen erhobene Beschwerde wies das Sächsische Oberverwaltungsgericht im September 2017 zurück."(Redaktioneller Hinweis: Artikel wurde seit Dienstagvormittag um neue Informationen mehrfach aktualisiert.)