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63-Jähriger vor Dresdner Landgericht wegen Totschlags verurteilt

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Ein Dreivierteljahr nach dem gewaltsamen Tod einer 62-Jährigen in Weißig ist ihr Lebensgefährte vom Dresdner Landgericht zu acht Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags verurteilt worden. Die Richter rechneten dem 63-Jährigen hoch an, dass er sich nach der Tat stellte, wie der Vorsitzende Richter Herbert Pröls am Montag sagte. Die Richter blieben mit ihrer Entscheidung unter der Forderung der Staatsanwaltschaft nach neun Jahren Haft. Die Verteidigung hatte auf sechseinhalb Jahre plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der wegen Depressionen früh verrentete Koch hatte zum Prozessauftakt zugegeben, seine Freundin am Morgen des 2. März im Streit um Geld mit einem Bademantelgürtel erdrosselt zu haben. Die Strafkammer sah das aber nicht als plötzlichen Affekt. Es habe im Vorfeld Warnungen von Nachbarn und Freunden gegeben, „dass das nicht gut endet“. Pröls sprach von einem „sehr ungleichen Paar, wie es unterschiedlicher nicht sein könnte“.  Die lebenslustige Frau habe wohl mehr eine Wochenendbeziehung gewollt, der Angeklagte aber wäre am liebsten ganz zu ihr gezogen. Dieses Grundproblem sei von finanziellen Problemen überdeckt worden. Es habe von Anfang an Konflikte und Streit gegeben, man sei „sehenden Auges“ in die Eskalation geschlittert. Vor Gericht hatte der 62-Jährige selbst von teils lautstarken Diskussionen um Geld und Partnerschaft in den Monaten zuvor berichtet, aber auch, dass er seine Partnerin sehr geliebt habe und das Geschehen bereue.  Nach der Tat hatte sich der Mann seinem Bruder und einem Arzt anvertraut, der ihn wegen Depressionen behandelte. Die Leiche der Frau war in ihrer Wohnung in Weißig gefunden worden, wo das Paar zusammenlebte. Der 63-Jährige befindet sich seitdem in Untersuchungshaft, am letzten Verhandlungstag hatte bei der Schwester des Opfers und seiner Familie um Verzeihung gebeten. Bei der Urteilsverkündung wirkte er gefasst. [dpa]