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60 in Sachsen inhaftierte EU-Ausländer sollen ihre Strafen in ihren Heimatländern absitzen

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Das wird vielen polni­schen und tsche­chi­schen Straf­ge­fan­genen in Sachsen nicht gefallen. Ein Teil von ihnen muss seine Strafe in der Heimat absitzen. Die Staats­an­walt­schaften im Freistaat haben nach Infor­ma­tionen unseres Senders auf Anwei­sung des Justiz­mi­nis­ters die ersten 60 sogenannten Überstel­lungs­ver­fahren einge­leitet. Rund die Hälfte davon betrifft Gefan­gene in den Justiz­voll­zugs­an­stalten Görlitz und Bautzen. Bedin­gung: Die Betrof­fenen müssen noch mindes­tens ein halbes Jahr ihre Freiheits­strafe verbüßen.   

Nach Angaben des Sächsi­schen Justiz­mi­nis­te­riums basieren die Verfahren auf einer EU-Richt­linie, die in natio­nales Recht umgesetzt wurde.

In den Justiz­voll­zugs­an­stalten in Sachsen sitzen derzeit rund 240 Polen und Tsche­chen.

Audio:

Jörg Herold, Sprecher des Sächsi­schen Justiz­mi­nis­te­riums, sagte unserem Sender: