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51-Jähriger nach tödlichem Streit auf Dürerstraße verurteilt

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Er war wegen Totschlags angeklagt - verur­teilt haben ihn die Dresdner Richter jedoch wegen Körper­ver­let­zung mit Todes­folge. Sie glaubten dem 51-Jährigen, dass er seinen 67-jährigen Bekannten in einer Wohnung in der Dürer­straße nicht töten wollte, und verhängten eine Freiheits­strafe von fünfein­halb Jahren. Zudem wertete das Landge­richt Dresden straf­mil­dernd, dass der Arbeits­lose zuvor von dem späteren Opfer angegriffen und selbst lebens­be­droh­lich verletzt worden war. Der Alkohol­ein­fluss hingegen habe seine Steue­rungs­fä­hig­keit nicht einge­schränkt, da der Angeklagte seit mehr als 20 Jahren Probleme mit dem Trinken und mehrere Thera­pien abgebro­chen habe, hieß es. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig. Die Staats­an­walt­schaft hatte sieben Jahre gefor­dert. Die Vertei­di­gung war hingegen von Notwehr ausge­gangen und hatte dafür plädiert, von einer Strafe abzusehen. Der 51-Jährige hatte die Messer­at­tacke zugegeben und gegen­über der Familie des Opfers Reue gezeigt.Die Männer wegen des vermeint­li­chen Diebstahls einer Geldbörse in Streit geraten. Zunächst hatte der Ältere dem Jüngeren ein Stilett in den Rücken gesto­chen. Der Angeklagte hatte sich zunächst die Wunde angeschaut - und dann dem Angreifer ein Messer in die Brust gerammt. Der 67-Jährige war verblutet. Die Geldbörse wurde später in der Wohnung des Opfers gefunden - hinter einem Schrank.