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36 Ordnungs­wid­rig­keits­verfahren wegen nicht geräumter Fußwege

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In diesem Winter sind in der Stadt 36 Ordnungs­wid­rig­keits­ver­fahren wegen nicht geräumter Fußwege einge­leitet worden. Im Großen und Ganzen kommen die Dresdner ihrer Räumpflicht nach, so Reinhard Koett­nitz vom Straßen- und Tiefbauamt. Die meisten Probleme gibt es bei unbebauten Grund­stü­cken, wo der Besitzer weiter weg wohnt. Meist werden Verstöße von betrof­fenen Bürgern angezeigt.