36 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen nicht geräumter Fußwege
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In diesem Winter sind in der Stadt 36 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen nicht geräumter Fußwege eingeleitet worden. Im Großen und Ganzen kommen die Dresdner ihrer Räumpflicht nach, so Reinhard Koettnitz vom Straßen- und Tiefbauamt. Die meisten Probleme gibt es bei unbebauten Grundstücken, wo der Besitzer weiter weg wohnt. Meist werden Verstöße von betroffenen Bürgern angezeigt.