25 Millionen Euro für Freie Schulen
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Finanzspritze für Freie Schulen im Freistaat. Die Einrichtungen können jetzt aus dem Übergangspaket der sächsischen Regierung 25 Millionen Euro an Fördergeldern abrufen. Damit sollen die Schulen wirtschaftlich entlastet werden, bis ein neues Privatschulgesetz in Kraft tritt, hieß es am Dienstag aus dem Kultusministerium. Die Schulen sollen frei über die Mittel entscheiden können. Anträge müssen bis zum 30. April bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden. Zum 1. August 2015 soll eine Neuregelung der Finanzierung in Kraft treten.Hintergrund ist ein Urteil des Verfassungsgerichts. Es hatte im Jahr 2013 Teile des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft für verfassungswidrig erklärt.