1,7 Milliarden Euro-Paket für mehr Lehrer in Sachsen
Die schwarz-rote Koalition hat sich nun auf ein Maßnahmenpaket gegen den Lehrermangel verständigt: 1,7 Milliarden Euro stehen dafür in den nächsten fünf Jahren zur Verfügung. Wichtigster Punkt: Ab 2019 werden Lehrere bis zum Alter von 42 verbeamtet. Die Maßnahme wird befristet bis zum 31.12.2023. Bis dahin verbeamtete Lehrkräfte behalten den Beamtenstatus.
Die Gehälter für Grundschullehrer werden angehoben. Für den ländlichen Raum gibt es eine Zulage. Besonders gute Lehrer können auf eine Prämie hoffen, der Freistaat stellt neun Millionen Euro jährlich als Leistungsprämien bereit.
Zusätzliches Geld gibt es auch, um Lehrer im Rentenalter noch länger zu binden, oder als Honorarkräfte zur Unterstützung an Schulen zurückzuholen. Die Linke kritisiert, dass von der Beamtung nur 7000 Lehrer profitieren und 23.000 Ältere abgespeist würden.
Das Kultusministerium fasste in seinem Blog die wichtigsten Maßnahmen so zusammen:
Sachsen verbeamtet…
… ab 1.1.2019 neu einzustellende, grundständig ausgebildete Lehrkräfte und übernimmt zur Bedarfsdeckung statuswahrend bereits verbeamtete Lehrkräfte aus anderen Bundesländern.
Zudem können die rund 6.000 grundständig ausgebildeten Lehrer, bis 42 Jahre alt sind, entscheiden, ob sie verbeamtet werden möchten. Die Anrechnung der versorgungsrechtlichen Vordienstzeiten wird auf fünf Jahre begrenzt. Die Maßnahme wird befristet bis zum 31.12.2023. Bis dahin verbeamtete Lehrkräfte behalten natürlich den Beamtenstatus.
Referendare und Lehramtsanwärter…
… werden ab 1.1.2019 bis 31.12.2023 im Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt.
Vorbehaltlich des erfolgreichen Bestehens des Zweiten Staatsexamens, erhalten Referendare bei der Aufnahme des Referendariats eine Einstellungsgarantie für die Grundschule, Oberschule und allgemeinbildende Förderschulen. Für das Gymnasium und berufsbildende Schulen wird die Einstellungsgarantie für bestimmte Fächer oder Fächerkombinationen bis auf weiteres ausgesprochen.
Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer…
… werden ab 1.1.2019 nach A 13 besoldet bzw. nach E 13 vergütet. Dieses Gehaltsangebot für die 6.700 Grundschullehrer gehört zu den führenden in Deutschland. Die Überstundenvergütung wird ab dem 1.1.2019 auf das Niveau der anderen Schularten erhöht.
Lehrkräfte mit DDR-Abschluss…
… werden hinsichtlich ihrer Lehrbefähigung und damit ihrer Eingruppierung den an ihrer Schulart tätigen Lehrkräften gleichgestellt. Voraussetzung für die Gleichstellung dieser rund 7.500 Lehrkräfte ist der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung an einer damaligen (Pädagogischen) Hochschule, Pädagogischen Schule oder einem Institut für Lehrerbildung, eine mindestens fünfjährige Unterrichtstätigkeit in den entsprechenden Fächern und eine Kurzbeurteilung des Schulleiters.
Seiteneinsteiger…
… werden aufgrund ihrer wissenschaftlichen Ausbildung – soweit möglich – in die Entgeltgruppe E 12 aufgenommen. Nach der erfolgreichen berufsbegleitenden Qualifizierung erwerben sie einen der grundständigen Lehramtsausbildung gleichgestellten pädagogischen Abschluss und gelangen damit in die Entgeltgruppe 13.
Beförderungsstellen…
… werden in Konsequenz der Höhergruppierungen in Höhe von 20 Prozent ausgebracht und den nicht verbeamteten, grundständig ausgebildeten Lehrkräften an den weiterführenden Schulen ab 1.1. 2019 eine Höhergruppierung in die E 14 angeboten. Etwa 2.000 Personen können von dieser Maßnahme profitieren.
Die Schulleitungsämter…
… an Grundschulen, Oberschulen und Förderschulen werden ebenso in Folge der Höhergruppierungen angepasst, um die Leistungen der Schulleitungen zu honorieren und Anreize für die Übernahme der verantwortungsvollen Funktion zu setzen.
Ein Budget für Leistungsprämien…
… erhält ab 1.1.2019 jede öffentliche Schule. Das Prämienbudget von jährlich 9 Millionen Euro wird entsprechend der Anzahl der Lehrkräfte an jeder Schule aufgeteilt. Das frei aufteilbare Budget kann vom Schulleiter in Abstimmung mit dem Örtlichen Personalrat als individuelle und kollektive Leistungsprämie ausgegeben werden.
Das Programm „Senioren-Lehrkräfte“…
… bietet allen Lehrern unmittelbar vor ihrem Renteneintritt eine Weiterbeschäftigung als „Senior-Lehrkraft“ an – je nach Bedarf an der eigenen oder einer anderen Schule in Teilzeit (bis zu 20 Stunden pro Woche). Aufgabe der Senior-Lehrkraft ist die Begleitung und Einarbeitung von Seiteneinsteigern, Referendaren und Praktikanten sowie die Unterstützung der Schulleitung bei ihren organisatorischen Aufgaben. Die hierfür derzeit gewährten Anrechnungsstunden können so im „Atmenden System“ wieder der regulären Unterrichtsversorgung zugeführt werden. Für das Programm sollen auch bereits heute in Rente befindliche Lehrkräfte gewonnen werden. Die im Lehrermaßnamenpaket beschlossene Bindungszulage wird mindestens bis zum 31.12.2023 beibehalten.
Das Programm „Schulassistenz“…
… soll vor allem Lehrer an Schulen mit besonderen Herausforderungen entlasten. Zusätzliches nicht pädagogisches Personal soll die Lehrkräfte bei den vielfältigen Aufgaben an diesen Schulen unterstützen.
In der Flexi-Teilzeit…
… übernimmt eine Lehrkraft für einen bestimmten Zeitraum ein höheres Unterrichtsvolumen als sie vergütet bekommt. Zu einem späteren Zeitpunkt kann sie ihre Unterrichtsstunden entsprechend senken ohne Einkommensverlust. Die „Ausgleichsphase“ ist erst ab dem Schuljahr 2023/24 möglich.
Die Lehrpläne und Stundentafeln…
… werden zum 1. August 2019 fächerübergreifend überarbeitet, da neue Lerninhalte wie Medienbildung, digitale und politische Bildung dies erfordern. Die Überarbeitung wird sich in den Stundentafeln niederschlagen. Mit einer Stundentafelüberarbeitung aller Fächergruppen wird die im Vergleich überdurchschnittlich hohe Stundenlast der Schüler in Sachsen verringert und Raum für neue Inhalte geschaffen. Gleichzeitig wird zusätzliches Lehrerarbeitsvolumen zur Absicherung des Unterrichts gewonnen. Ziel ist eine Absenkung des Unterrichtsvolumens um 4 Prozent bei gleichzeitiger Einhaltung der KMK-Standards.
Für Ganztagsangebote…
… stehen ab dem 1. August 2019 jährlich 13,5 Millionen Euro mehr zur Verfügung, mit dem Ziel, kurzfristig zusätzliche Angebote zu ermöglichen und langfristig Veränderungen der Stundentafel konzeptionell zu begleiten.
Bis zu 20 zusätzliche Schulpsychologen…
… wird das Kultusministerium beginnend ab dem 1. Januar 2019 einstellen.