1600 Euro-Strafe für Lutz Bachmann
Das Urteil gegen Pegida-Gründer Lutz Bachmann wegen nicht geleisteter Unterhaltszahlung ist rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung zogen ihre Berufungsanträge am Dresdner Landgericht zurück. Das teilte der Sprecher der Staatsanwalschaft Lorenz Haase auf unsere Anfrage mit. Der eigentlich für kommende Woche Mittwoch geplante Berufungsprozess am Landgericht hat sich damit erledigt. 1600 Euro StrafeBachmann muss nun 1600 Euro Strafe zahlen (80 Tagessätze zu je 20 Euro). Das Amtsgericht Dresden hatte im April 2014 festgestellt, dass der Angeklagte seinem Kind zwischen Juli 2013 und April 2014 Unterhalt von insgesamt ca. 1.800 Euro nicht geleistet hatte, obwohl er hierzu verpflichtet und in der Lage gewesen sei. Aufhebung von Bewährung unwahrscheinlichBachmann war bereits zuvor wegen einer vorangegangenen Verletzung der Unterhaltspflicht und zweimaligen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Ob die Bewährung nun aufgehoben wird, müsse das Amtsgericht entscheiden, teilte Haase mit. Er rechne aber nicht damit, dass Bachmann eine Haftstrafe antreten müsse, so Haase.