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1600 Euro-Strafe für Lutz Bachmann

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Das Urteil gegen Pegida-Gründer Lutz Bachmann wegen nicht geleis­teter Unter­halts­zah­lung ist rechts­kräftig. Staats­an­walt­schaft und Vertei­di­gung zogen ihre Berufungs­an­träge am Dresdner Landge­richt zurück. Das teilte der Sprecher der Staats­an­wal­schaft Lorenz Haase auf unsere Anfrage mit. Der eigent­lich für kommende Woche Mittwoch geplante Berufungs­pro­zess am Landge­richt hat sich damit erledigt. 1600 Euro StrafeBachmann muss nun 1600 Euro Strafe zahlen (80 Tages­sätze zu je 20 Euro). Das Amtsge­richt Dresden hatte im April 2014 festge­stellt, dass der Angeklagte seinem Kind zwischen Juli 2013 und April 2014 Unter­halt von insge­samt ca. 1.800 Euro nicht geleistet hatte, obwohl er hierzu verpflichtet und in der Lage gewesen sei. Aufhe­bung von Bewäh­rung unwahr­schein­lichBachmann war bereits zuvor wegen einer voran­ge­gan­genen Verlet­zung der Unter­halts­pflicht und zweima­ligen unerlaubten Handel­trei­bens mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht geringer Menge zu einer Freiheits­strafe von insge­samt zwei Jahren auf Bewäh­rung verur­teilt worden. Ob die Bewäh­rung nun aufge­hoben wird, müsse das Amtsge­richt entscheiden, teilte Haase mit. Er rechne aber nicht damit, dass Bachmann eine Haftstrafe antreten müsse, so Haase.