144 Millionen Euro für Hochwasserbetroffene
Von Hochwasser betroffene Privatleute, Unternehmen und Kommunen in Sachsen sollen finanziell unterstützt werden. Über die vom Bund beschlossene Wiederaufbauhilfe entfallen rund 144 Millionen Euro auf den Freistaat, erklärte Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig. Zuvor hatte das Kabinett eine entsprechende Richtlinie für die Hilfen beschlossen. Anträge können prinzipiell bis Ende Juni 2023 über die Sächsische Aufbaubank gestellt werden. Noch sind allerdings keine Einreichungen möglich. Derzeit liefen die Abstimmungen mit der Bank, hieß es.
Für betroffene Unternehmen und Privatleute geht es um eine Förderung bis zu 80 Prozent der Schadenssumme. In der Regel soll ein Gutachten oder der „Augenschein“ ausreichen, um die Schäden nachzuweisen. Öffentliche Einrichtungen sowie Infrastruktur-Maßnahmen werden bis zu 100 Prozent gefördert. Dem sogenannten förderunschädlichen Maßnahmenbeginn wurde zugestimmt, dieser gilt ab dem 10. Juli 2021, dem Beginn des Schadensereignisses im Freistaat Sachsen. Das heißt, alle die ihren Schaden schon behoben und damit selbst bezahlt haben, können das Geld rückwirkend beantragen!